Der Berufsalltag von Kraftfahrern bringt vielfältige körperliche und mentale Belastungen mit sich. In diesem Seminar zeigen wir auf, welche Faktoren besonders beanspruchen – und wie sich Gesundheitsschäden gezielt vorbeugen lassen. Themen wie Ernährung unterwegs, der sichere Umgang mit Medikamenten und praxisnahe Strategien zur Unfallvermeidung stehen im Mittelpunkt. Anhand realer Beispiele wird deutlich, wie wichtig Eigenverantwortung im Arbeitsschutz ist. Auch die Rolle des Unternehmers, arbeitsmedizinische Vorsorge und die Leistungen der Berufsgenossenschaften werden beleuchtet – für mehr Sicherheit und Gesundheit auf allen Strecken.
Machen Sie die Pflicht zur Kür!
Sie haben einen Lkw-Führerschein (Klassen C1, C1E, C, CE) oder einen Bus-Führerschein (Klassen D1, D1E, D, DE) und möchten diesen gewerblich nutzen? Dann benötigen Sie einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) mit der eingetragenen Schlüsselzahl 95!
Keine Schlüsselzahl 95 im Führerschein bzw. Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen und den
- Lkw-Führerschein vor dem 09.09.2009 bzw. den Bus-Führerschein vor dem 09.09.2008 erworben? Dann benötigen Sie nur die 35-stündige Weiterbildung nach dem BKrFQG.
- Lkw-Führerschein nach dem 09.09.2009 bzw. den Bus-Führerschein nach dem 09.09.2008 erworben? Dann benötigen Sie zunächst die Grundqualifikation (z. B. beschleunigte Grundqualifikation) zur erstmaligen Beantragung des Fahrerqualifizierungsnachweises. Anschließend gilt die Pflicht zur 35-stündigen Weiterbildung nach dem BKrFQG.
Die Pflicht
- 35-Stunden Weiterbildung (entspricht 5 Schulungstagen) innerhalb von 5 Jahren absolvieren.
- Alle 3 Kenntnisbereiche (KB) müssen innerhalb der 5 Jahre mindestens einmal durch eine Schulung abgedeckt werden.
- Schlüsselzahl 95 muss beim Straßenverkehrsamt in den Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen werden.
Die Kür
- Auswahl aus 12 Themen.
- Termine werden samstags und wochentags angeboten.
- Schulungsdurchführung wochentags wird garantiert.
- Wochenlehrgang: 35-Stunden Weiterbildung am Stück
- Auswahl aus den Schulungsorten Düsseldorf, Köln und Duisburg sowie Inhouse.
Themen
SVG Arbeits- und Gesundheitschutz (K3)

SVG Fahrsicherheitstraining Praxis (K1)

Lkw & Bus
Das Training vermittelt die grundlegenden Anforderungen der Fahrphysik und -sicherheit. Anhand von visuellem Schulungs- und Informationsmaterial werden den Teilnehmern die aktiven bzw. passiven Grundregeln der Fahrsicherheit wie z.B. Bremsen, schneller Spurwechsel, Ausweichen bei Hindernissen und unterschiedlichen Fahrbahnbelägen sowie die Beherrschung des Fahrzeugs in Gefahrensituationen in Theorie und Praxis vermittelt.
SVG Fahrsicherheit und Technik - Theorie (K1+K3)

Richtig sitzen - sehen - fahren
Was macht eine Fahrt wirklich sicher? In diesem Seminar geht es um moderne Fahrerassistenzsysteme wie Abstandsregeltempomat und Notbremsassistent sowie die aktuellen Entwicklungen in der Fahrzeugautomatisierung – mit ihren Chancen, Grenzen und Herausforderungen. Auch die Grundlagen zählen: korrekte Sitzposition, Abfahrtkontrolle, Bedienung von OBU-Geräten. Im Fokus steht das sichere Fahrverhalten: Wie nehme ich Gefahrensituationen frühzeitig wahr? Wie vermeide ich Ablenkung, halte den richtigen Abstand und reagiere auf unterschiedliche Verkehrsteilnehmer? Ein praxisnahes Training für mehr Sicherheit am Steuer – heute und in Zukunft.
SVG Brandschutz (K3)

Brände verhindern - Feuer bekämpfen
Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Brände können schnell zur tödlichen Gefahr werden – ob im Fahrzeug, Betrieb oder zuhause. Dieses Seminar sensibilisiert die Teilnehmer für Brandrisiken bei Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sowie Gebäude- und Zimmerbränden. Sie lernen Brandursachen kennen, wirksame Löschmethoden anzuwenden und Gefahren beim Umgang mit Batterien richtig einzuschätzen. Anschauliche Experimente verdeutlichen wichtige Prinzipien des Brandschutzes.
SVG Fahrer als Imageträger (K1+K2+K3)

Erfolgreicher Umgang mit Kunden und Behörden
Fahrer sind mehr als Transportprofis – sie sind das Gesicht ihres Unternehmens. In diesem Seminar geht es darum, wie professionelles Auftreten, gelungene Kommunikation und sicheres Verhalten im Umgang mit Kunden und Behörden den Eindruck nach außen prägen. Anhand praxisnaher Beispiele lernen die Teilnehmer, Missverständnisse zu vermeiden, souverän zu reagieren und ihre Wirkung bewusst zu steuern. Auch Selbstwahrnehmung und der Blick auf das äußere Erscheinungsbild – von Kleidung bis Fahrzeugzustand – spielen eine Rolle. Für ein starkes Image auf der Straße und im direkten Kontakt.
SVG Seminar für Kipperfahrzeuge (K1+K3)

Richtig umgehen mit Kippern und Behältern
Der sichere Umgang mit Kipperfahrzeugen und Behältern erfordert Wissen und Aufmerksamkeit. In diesem Seminar lernen die Teilnehmer, worauf es beim Transport von Schüttgütern ankommt, wie Unfälle beim Kippen vermieden werden und welche Anforderungen beim Stellen und Abholen von Behältern gelten. Thematisiert wird auch die wirksame Sicherung von Behältern auf dem Fahrzeug – mit Zurrmitteln, Netzen und Planen. Zudem werden sicherheitsrelevante Details wie der Umgang mit Deckeln, Klappen und Aufstiegen behandelt. Für alle, die im Kippereinsatz professionell, sicher und regelkonform unterwegs sein wollen.
SVG Ladungssicherung auf Lkw (K1)

Richtig sichern - verantwortlich handeln
Ladungssicherung ist mehr als Pflicht – sie ist Verantwortung. Laut BALM weist jedes zehnte kontrollierte Fahrzeug Mängel auf. In diesem Seminar klären wir, wer wann für die Sicherung zuständig ist, welche rechtlichen Vorgaben gelten und wie physikalische Kräfte auf die Ladung wirken. Mit anschaulichen Grafiken und praxisnahen Beispielen vermitteln wir Methoden zur sicheren und gesetzeskonformen Ladungssicherung. Ziel ist es, Risiken zu minimieren und Verantwortungsbewusstsein zu stärken – für mehr Sicherheit auf der Straße und im Arbeitsalltag.
SVG Notfallmanagement im Straßenverkehr (K3)

Sichern - bergen - helfen
Im Notfall zählt jede Sekunde – und das richtige Verhalten. Dieses Seminar vermittelt, wie Unfallstellen abgesichert, Verletzte geborgen und Erste Hilfe geleistet wird. Behandelt werden reale Szenarien wie Lkw- und Pkw-Unfälle, Motorradunfälle, Gefahrgutsituationen und Motorbrände. Die Teilnehmer lernen lebensrettende Sofortmaßnahmen sowie das korrekte Absetzen eines Notrufs. Praktische Übungen vertiefen das Wissen, ersetzen jedoch nicht die gesetzlich vorgeschriebene Erste-Hilfe-Ausbildung. Für alle, die im Ernstfall wissen wollen, was zu tun ist – schnell, sicher und kompetent.
SVG ÖkoDrive - Theorie (K1)

Wirtschaftliches Fahren - Kosten senken durch Schadenprävention
Ökonomisch fahren heißt, Ressourcen schonen und sicher ankommen. In diesem Seminar lernen die Teilnehmenden, wie sie Kraftstoffverbrauch und Verschleiß durch vorausschauendes Fahren deutlich reduzieren können. Auch die Vermeidung von Schäden und Unfällen steht im Fokus – vom sicheren Rangieren bis zum Umgang mit stressigen Verkehrssituationen. Weitere Themen: Konzentrationserhalt bei langen Fahrten, emotionale Kontrolle am Steuer und praktische Tipps für mehr Effizienz und Sicherheit im Alltag mit Lkw oder Bus. Für alle, die wirtschaftlicher und entspannter unterwegs sein wollen.
SVG Pausen mit System (K2)

EU-Sozialvorschriften und Digitaler Fahrtenschreiber
Lenk- und Ruhezeiten gehören zum Alltag jedes Fahrers – doch die Sozialvorschriften dahinter sind oft komplex. Dieses Seminar erklärt die wichtigsten Regelungen praxisnah und verständlich. Anhand realistischer Beispiele lernen die Teilnehmer, wie sie Vorschriften korrekt anwenden und Fehler vermeiden. Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Bedienung digitaler Fahrtenschreiber runden das Thema ab – für mehr Sicherheit und rechtliche Klarheit.
SVG Alles was Recht ist (K2+K3)

Rechtsvorschriften - Beförderungsdokumente - Schutz vor Kriminalität
Welche Genehmigungen sind für nationale und internationale Transporte erforderlich? Wie füllt man einen Frachtbrief korrekt aus und welche Begleitdokumente sind mitzuführen? Dieses Seminar vermittelt praxisnahes Wissen zu Rechtsvorschriften im Güterkraftverkehr, Zollverfahren und Frachtrecht. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Schutz vor Kriminalität: Wie verhalte ich mich bei Überfallgefahr? Wie vermeide ich, ungewollt in Schleusung oder Schmuggel verwickelt zu werden? Konkrete Beispiele aus dem Fahreralltag und wertvolle Tipps sorgen für einen hohen Praxisbezug und machen das Seminar zu einem wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit auf der Straße.
SVG Risikosituationen (K1)

Wahrnehmen - einschätzen - bewältigen
Welche Genehmigungen sind für nationale und internationale Transporte erforderlich? Wie füllt man einen Frachtbrief korrekt aus und welche Begleitdokumente sind mitzuführen? Dieses Seminar vermittelt praxisnahes Wissen zu Rechtsvorschriften im Güterkraftverkehr, Zollverfahren und Frachtrecht. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Schutz vor Kriminalität: Wie verhalte ich mich bei Überfallgefahr? Wie vermeide ich, ungewollt in Schleusung oder Schmuggel verwickelt zu werden? Konkrete Beispiele aus dem Fahreralltag und wertvolle Tipps sorgen für einen hohen Praxisbezug und machen das Seminar zu einem wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit auf der Straße.
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- 67071 Ludwigshafen
- 67659 Kaiserslautern
- 67659 Kaiserslautern
- 68219 Mannheim
- 73479 Ellwangen
- 77656 Offenburg
- 78224 Singen
- 79108 Freiburg
- 79618 Rheinfelden
- 99098 Erfurt
Seminar | Format | Termin | Ort | Belegung | Info | Buchen | ||||||||||||||
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Abfallbeförderung / Entsorgung Kreislaufwirtschaftsgesetz Fortbildung |
28.07.2025 - 29.07.2025 | 79108 Freiburg | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
Seminarinhalte
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Abfallbeförderung / Entsorgung Kreislaufwirtschaftsgesetz Grundlehrgang |
11.08.2025 - 14.08.2025 | 79108 Freiburg | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
Seminarinhalte
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung Abfallbeförderungserlaubnis |
25.08.2025 - 26.08.2025 | 04356 Leipzig | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteDiese Fortbildung richtet sich an alle verantwortlichen Personen gemäß AbfAEV (Sammler, Beförderer, Händler und Makler), welche eine Fortbildungsfrist von 3 Jahren haben.Voraussetzung zur Teilnahme ist: Die Grundschulung / Fachkunde Abfallbeförderungserlaubnis ist vorhanden und die Fortbildungsfrist ist nicht überschritten. In Abhängigkeit vom Seminartyp können je Teilnehmer:in zusätzliche Seminarnebenkosten (für Schulungsmaterial, Verpflegung, Teilnahmebescheinigung, etc.) anfallen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung Entsorgungsfachbetrieb (inkl. AbfAEV) |
25.08.2025 - 26.08.2025 | 04356 Leipzig | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteDiese Fortbildung richtet sich an alle verantwortlichen Personen aus zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben gemäß EfbV, welche eine Fortbildungsfrist von 2 Jahren haben. Die Fortbildung beinhaltet gleichzeitig auch die AbfAEV.Voraussetzung zur Teilnahme ist: Die Grundschulung / Fachkunde Entsorgungsfachbetrieb ist vorhanden und die Fortbildungsfrist ist nicht überschritten. In Abhängigkeit vom Seminartyp können je Teilnehmer:in zusätzliche Seminarnebenkosten (für Schulungsmaterial, Verpflegung, Teilnahmebescheinigung, etc.) anfallen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung - Beförderungserlaubnis Entsorgungsfachbetrieb, Abfallbeauftragter (Online) |
25.08.2025 - 26.08.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteNachweis der Fachkunde (§ 9 Abs. 2 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV) ‚für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen‘.
Der Lehrgang richtet sich an die Teilnehmer*innen, die bereits einen Grundlehrgang besucht haben und eine Fortbildung nach § 5 Abs. 3 AbfAEV (alle 3 Jahre) oder nach § 11 EfbV (alle 2 Jahre) benötigen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung Kreislaufwirtschaftsgesetz Fortbildung |
27.08.2025 - 28.08.2025 | 78224 Singen | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
Seminarinhalte
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung Abfallbeförderungserlaubnis |
29.08.2025 - 30.08.2025 | 01139 Dresden | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteDiese Fortbildung richtet sich an alle verantwortlichen Personen gemäß AbfAEV (Sammler, Beförderer, Händler und Makler), welche eine Fortbildungsfrist von 3 Jahren haben.Voraussetzung zur Teilnahme ist: Die Grundschulung / Fachkunde Abfallbeförderungserlaubnis ist vorhanden und die Fortbildungsfrist ist nicht überschritten. In Abhängigkeit vom Seminartyp können je Teilnehmer:in zusätzliche Seminarnebenkosten (für Schulungsmaterial, Verpflegung, Teilnahmebescheinigung, etc.) anfallen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung Entsorgungsfachbetrieb (inkl. AbfAEV) |
29.08.2025 - 30.08.2025 | 01139 Dresden | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteDiese Fortbildung richtet sich an alle verantwortlichen Personen aus zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben gemäß EfbV, welche eine Fortbildungsfrist von 2 Jahren haben. Die Fortbildung beinhaltet gleichzeitig auch die AbfAEV.Voraussetzung zur Teilnahme ist: Die Grundschulung / Fachkunde Entsorgungsfachbetrieb ist vorhanden und die Fortbildungsfrist ist nicht überschritten. In Abhängigkeit vom Seminartyp können je Teilnehmer:in zusätzliche Seminarnebenkosten (für Schulungsmaterial, Verpflegung, Teilnahmebescheinigung, etc.) anfallen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fachkunde Abfallbeförderungserlaubnis |
01.09.2025 - 04.09.2025 | 01139 Dresden | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteErstschulung für die Abfallbeförderungserlaubnis (4 Tage)Sammler:innen, Beförder:innen, Händler:innen und Makler:innen von nicht gefährlichen Abfällen müssen ihre Tätigkeit nach § 53, Abs. 2 KrWG in Verbindung mit § 4, Abs. 3 AbfAEV bei der zuständigen Behörde anzeigen. Bei gefährlichen Abfällen bedarf es nach § 54, Abs. 1 KrWG in Verbindung mit § 5, Abs. 1 AbfAEV bei der zuständigen Behörde einer Erlaubnis. Im Rahmen dieser Anzeige oder Erlaubnis ist ‘für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen‘ neben der Zuverlässigkeit auch eine Fach- und Sachkunde nachzuweisen. Unsere Schulung vermittelt Ihnen hierfür alle notwendigen Inhalte, wie sie gemäß Anlage 1 der AbfAEV gefordert sind. Neben dem Besuch eines von der Behörde anerkannten Lehrganges ist zusätzlich eine ausreichende Berufserfahrung und ggf. eine entsprechende Berufsausbildung notwendig. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich vorab bei Ihrer Behörde, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Das erworbene Fachwissen muss durch eine Fortbildung alle 3 Jahre aufgefrischt werden.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fachkunde Entsorgungsfachbetrieb (inkl. AbfAEV) |
01.09.2025 - 05.09.2025 | 01139 Dresden | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteErstschulung für Entsorgungsfachbetriebe (4,5 Tage)Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen eines Entsorgungsfachbetriebes benötigen eine fachliche Eignung nach § 56, Abs. 3 KrWG in Verbindung mit § 9, Abs. 1, Nr. 3 EfbV. Unsere Schulung vermittelt Ihnen hierfür alle notwendigen Inhalte, wie sie gemäß Anlage 1 der AbfAEV und Anlage 1 der EfbV gefordert sind. Neben dem Besuch eines von der Behörde anerkannten Lehrganges ist zusätzlich eine ausreichende Berufserfahrung (2 Jahre) und eine entsprechende Berufsausbildung oder Meisterabschluss oder Studium notwendig. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich vorab bei Ihrer Behörde bzw. Ihrer Zertifizierungsgesellschaft, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Das erworbene Fachwissen muss durch eine Fortbildung alle 2 Jahre aufgefrischt werden. ACHTUNG!!! Die genauen Schulungstage sind: Montag - Donnerstag jeweils 8:30 Uhr - 15:45 Uhr und Freitag 8:30 - 11:45 Uhr.
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Abfallbeförderung / Entsorgung Fortbildung zur Fachkunde nach § 5 AbfAEV bzw. § 9 Abs. 2 EfbV |
03.09.2025 - 04.09.2025 | 60487 Frankfurt am Main | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteAbfall:Die Fortbildung zum Fachkundelehrgang nach § 5 AbfAEV bzw. § 9 Abs. 2 EfbV ist für ?verantwortliche Personen zur Leitung und Beaufsichtigung? eines Entsorgungsbetriebes oder Transportbetriebes alle zwei bzw. drei Jahre vorgeschrieben. Mit der Fortbildung wird der Besitz der Fachkunde aufrecht erhalten. Kurzübersicht der Themeninhalte: - Rechtsgrundlagen - Nachweisführung, Registratur - Transport, Vermittlung - Entsorgungsfachbetriebe - Abfalleigenschaften - Entsorgungsanlagen Ziele: Aufrechthaltung / Auffrischung des Fachkundenachweises. Vorkenntnisse: Besuch des Fachkundelehrgangs vor zwei bzw. drei Jahren. Dauer: AbfAEV: 2 Tage und EfbV: 2 Tage
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung Fachkundelehrgang gemäß KrWG "Anzeige- und Erlaubnis VO/EntsorgungsfachbetriebeVO/AbfallbeauftragtenVO" |
04.09.2025 - 05.09.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteMit dem in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Anzeige- und Erlaubnisverordnung bzw. Entsorgungsfachbetriebeverordnung muss der Unternehmer und/oder die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Person eines Einsammlungs- oder Beförderungsbetriebes, Händlers oder Maklers bzw. eines Entsorgungsfachbetriebes einen Fachkundenachweis erbringen bzw. einen Betriebsbeauftragten für Abfall vorhalten. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt in Verbindung mit den o.g. Verordnungen eine Fortbildung vor, und zwar für Inhaber von Erlaubnissen nach spätestens 3 Jahren und für Entsorgungsfachbetriebe (mit oder ohne Anlagenbetrieb) und Betriebsbeauftragte für Abfall nach spätestens 2 Jahren.
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Abfallbeförderung / Entsorgung Fachkunde Fortbildung nach Anzeige- und Erlaubnis-VO (AbfAEV) Entsorgungsfachbetriebe-VO (EfbV) Abfallbeauftragten-VO (AbfBeauftrV) |
04.09.2025 - 05.09.2025 | 66117 Saarbrücken | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteFür Teilnehmer, die ihrer Fortbildungspflicht nachkommen wollen und eine Fortbildung nach § 5 Abs. 3 Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV (alle 3 Jahre) oder nach § 9 Abs. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV (alle 2 Jahre) und in § 9 Abs. 2 Abfallbeauftragtenverordnung – AbfBeauftrV (alle 2 Jahre) benötigen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fachkunde Betriebsbeauftragte für Abfall / Abfallbeauftragte (Fortbildungslehrgang) |
08.09.2025 - 10.09.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDer staatlich anerkannte Fortbildungs-Fachkundelehrgang richtet sich an Betriebsbeauftragte Abfall / Abfallbeauftragte gemäß § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV. INHALTE:
FACHKUNDEZERTIFIKAT:
TECHNISCHE VORAUSSETZUNG:
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fachkunde Entsorgungsfachbetriebe, Sammler, Beförderer, Händler und Makler (Fortbildung) |
08.09.2025 - 10.09.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDer staatlich anerkannte Fortbildungs-Fachkundelehrgang richtet sich an verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV) sowie an Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (§ 5 Abs. 3 AbfAEV). INHALTE:
FACHKUNDEZERTIFIKAT:
TECHNISCHE VORAUSSETZUNG:
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Abfallbeförderung / Entsorgung Fortbildung zur Fachkunde nach § 5 AbfAEV bzw. § 9 Abs. 2 EfbV |
10.09.2025 - 11.09.2025 | 56073 Koblenz | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteAbfall:Die Fortbildung zum Fachkundelehrgang nach § 5 AbfAEV bzw. § 9 Abs. 2 EfbV ist für ?verantwortliche Personen zur Leitung und Beaufsichtigung? eines Entsorgungsbetriebes oder Transportbetriebes alle zwei bzw. drei Jahre vorgeschrieben. Mit der Fortbildung wird der Besitz der Fachkunde aufrecht erhalten. Kurzübersicht der Themeninhalte: - Rechtsgrundlagen - Nachweisführung, Registratur - Transport, Vermittlung - Entsorgungsfachbetriebe - Abfalleigenschaften - Entsorgungsanlagen Ziele: Aufrechthaltung / Auffrischung des Fachkundenachweises. Vorkenntnisse: Besuch des Fachkundelehrgangs vor zwei bzw. drei Jahren. Dauer: AbfAEV: 2 Tage und EfbV: 2 Tage
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung - Beförderungserlaubnis Entsorgungsfachbetrieb, Abfallbeauftragter |
15.09.2025 - 16.09.2025 | 50997 Köln | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteNachweis der Fachkunde (§ 9 Abs. 2 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV) ‚für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen‘.
Der Lehrgang richtet sich an die Teilnehmer*innen, die bereits einen Grundlehrgang besucht haben und eine Fortbildung nach § 5 Abs. 3 AbfAEV (alle 3 Jahre) oder nach § 11 EfbV (alle 2 Jahre) benötigen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fachkunde Entsorgungsfachbetriebe, Sammler, Beförderer, Händler und Makler (Grundlehrgang) |
22.09.2025 - 29.09.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDer staatlich anerkannte Fachkundelehrgang richtet sich an verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV) sowie an Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (§ 5 Abs. 3 AbfAEV). INHALTE:
FACHKUNDEZERTIFIKAT:
TECHNISCHE VORAUSSETZUNG:
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fachkunde Betriebsbeauftragte für Abfall / Abfallbeauftragte (Grundlehrgang) |
22.09.2025 - 30.09.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDer staatlich anerkannte Fachkundelehrgang richtet sich an leitende Personen, welche die Funktion des Betriebsbeauftragten für Abfall (Abfallbeauftragte) übernehmen sollen (§ 9 Abs. 2 AbfBeauftrV). INHALTE:
FACHKUNDEZERTIFIKAT:
TECHNISCHE VORAUSSETZUNG:
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Abfallbeförderung / Entsorgung Kreislaufwirtschaftsgesetz Grundlehrgang |
29.09.2025 - 02.10.2025 | 68219 Mannheim | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
Seminarinhalte
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung - Beförderungserlaubnis Entsorgungsfachbetrieb, Abfallbeauftragter |
06.10.2025 - 07.10.2025 | 40591 Düsseldorf | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteNachweis der Fachkunde (§ 9 Abs. 2 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV) ‚für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen‘.
Der Lehrgang richtet sich an die Teilnehmer*innen, die bereits einen Grundlehrgang besucht haben und eine Fortbildung nach § 5 Abs. 3 AbfAEV (alle 3 Jahre) oder nach § 11 EfbV (alle 2 Jahre) benötigen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung Fachkundelehrgang gemäß KrWG "Anzeige- und Erlaubnis VO/EntsorgungsfachbetriebeVO/AbfallbeauftragtenVO" |
09.10.2025 - 10.10.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteMit dem in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Anzeige- und Erlaubnisverordnung bzw. Entsorgungsfachbetriebeverordnung muss der Unternehmer und/oder die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Person eines Einsammlungs- oder Beförderungsbetriebes, Händlers oder Maklers bzw. eines Entsorgungsfachbetriebes einen Fachkundenachweis erbringen bzw. einen Betriebsbeauftragten für Abfall vorhalten. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt in Verbindung mit den o.g. Verordnungen eine Fortbildung vor, und zwar für Inhaber von Erlaubnissen nach spätestens 3 Jahren und für Entsorgungsfachbetriebe (mit oder ohne Anlagenbetrieb) und Betriebsbeauftragte für Abfall nach spätestens 2 Jahren.
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Abfallbeförderung / Entsorgung Fachkunde Fortbildung nach Anzeige- und Erlaubnis-VO (AbfAEV) Entsorgungsfachbetriebe-VO (EfbV) Abfallbeauftragten-VO (AbfBeauftrV) |
09.10.2025 - 10.10.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteFür Teilnehmer, die ihrer Fortbildungspflicht nachkommen wollen und eine Fortbildung nach § 5 Abs. 3 Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV (alle 3 Jahre) oder nach § 9 Abs. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV (alle 2 Jahre) und in § 9 Abs. 2 Abfallbeauftragtenverordnung – AbfBeauftrV (alle 2 Jahre) benötigen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung Kreislaufwirtschaftsgesetz Fortbildung |
20.10.2025 - 21.10.2025 | 68219 Mannheim | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
Seminarinhalte
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung Abfallbeförderungserlaubnis |
24.10.2025 - 25.10.2025 | 01139 Dresden | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteDiese Fortbildung richtet sich an alle verantwortlichen Personen gemäß AbfAEV (Sammler, Beförderer, Händler und Makler), welche eine Fortbildungsfrist von 3 Jahren haben.Voraussetzung zur Teilnahme ist: Die Grundschulung / Fachkunde Abfallbeförderungserlaubnis ist vorhanden und die Fortbildungsfrist ist nicht überschritten. In Abhängigkeit vom Seminartyp können je Teilnehmer:in zusätzliche Seminarnebenkosten (für Schulungsmaterial, Verpflegung, Teilnahmebescheinigung, etc.) anfallen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung Entsorgungsfachbetrieb (inkl. AbfAEV) |
24.10.2025 - 25.10.2025 | 01139 Dresden | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteDiese Fortbildung richtet sich an alle verantwortlichen Personen aus zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben gemäß EfbV, welche eine Fortbildungsfrist von 2 Jahren haben. Die Fortbildung beinhaltet gleichzeitig auch die AbfAEV.Voraussetzung zur Teilnahme ist: Die Grundschulung / Fachkunde Entsorgungsfachbetrieb ist vorhanden und die Fortbildungsfrist ist nicht überschritten. In Abhängigkeit vom Seminartyp können je Teilnehmer:in zusätzliche Seminarnebenkosten (für Schulungsmaterial, Verpflegung, Teilnahmebescheinigung, etc.) anfallen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung Fortbildung zur Fachkunde nach § 5 AbfAEV bzw. § 9 Abs. 2 EfbV sowie Fortbildung nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV - Online-Seminar |
12.11.2025 - 13.11.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteACHTUNG - reines Online-SeminarNEU: Inkl. Fortbildung zum Fachkundenachweis nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV Abfall: Die Fortbildung zum Fachkundelehrgang nach § 5 AbfAEV bzw. § 9 Abs. 2 EfbV ist für ?verantwortliche Personen zur Leitung und Beaufsichtigung? eines Entsorgungsbetriebes oder Transportbetriebes alle zwei bzw. drei Jahre vorgeschrieben. Mit der Fortbildung wird der Besitz der Fachkunde aufrecht erhalten. Ganz neu ist, dass wir die Auffrischung der Fachkenntnisse für Personen mit Abfallbeauftragten-Ausbildung nun auch mit unserem Seminar auffrischen. Voraussetzung: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern und Mikrofon Voraussetzung. Eine Webcam (Kamera) ist Pflicht um die stetige Präsenz zu gewährleisten. Des Weiteren benötigen wir eine Kopie Ihres letzten Fachkundenachweises (falls nicht bei der SVG QTB GmbH in Koblenz oder Frankfurt erworben), um Ihnen die turnusgemäße Fortbildung der Fachkunde bestätigen zu können. Kurzübersicht der Themeninhalte: - Rechtsgrundlagen - Nachweisführung, Registratur - Transport, Vermittlung - Entsorgungsfachbetriebe - Abfalleigenschaften - Entsorgungsanlagen - Pflichten des Betriebsbeauftragten Ziele: Aufrechthaltung / Auffrischung der Fachkundenachweise. Vorkenntnisse: Besuch des Fachkundelehrgangs vor zwei bzw. drei Jahren. Dauer: AbfAEV: 2 Tage und EfbV: 2 Tage
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fachkunde Betriebsbeauftragte für Abfall / Abfallbeauftragte (Fortbildungslehrgang) |
17.11.2025 - 19.11.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDer staatlich anerkannte Fortbildungs-Fachkundelehrgang richtet sich an Betriebsbeauftragte Abfall / Abfallbeauftragte gemäß § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV. INHALTE:
FACHKUNDEZERTIFIKAT:
TECHNISCHE VORAUSSETZUNG:
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fachkunde Entsorgungsfachbetriebe, Sammler, Beförderer, Händler und Makler (Fortbildung) |
17.11.2025 - 19.11.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDer staatlich anerkannte Fortbildungs-Fachkundelehrgang richtet sich an verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV) sowie an Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (§ 5 Abs. 3 AbfAEV). INHALTE:
FACHKUNDEZERTIFIKAT:
TECHNISCHE VORAUSSETZUNG:
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung - Beförderungserlaubnis Entsorgungsfachbetrieb, Abfallbeauftragter (Online) |
17.11.2025 - 18.11.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteNachweis der Fachkunde (§ 9 Abs. 2 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV) ‚für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen‘.
Der Lehrgang richtet sich an die Teilnehmer*innen, die bereits einen Grundlehrgang besucht haben und eine Fortbildung nach § 5 Abs. 3 AbfAEV (alle 3 Jahre) oder nach § 11 EfbV (alle 2 Jahre) benötigen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung Fachkundelehrgang gemäß KrWG "Anzeige- und Erlaubnis VO/EntsorgungsfachbetriebeVO/AbfallbeauftragtenVO" |
20.11.2025 - 21.11.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteMit dem in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Anzeige- und Erlaubnisverordnung bzw. Entsorgungsfachbetriebeverordnung muss der Unternehmer und/oder die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Person eines Einsammlungs- oder Beförderungsbetriebes, Händlers oder Maklers bzw. eines Entsorgungsfachbetriebes einen Fachkundenachweis erbringen bzw. einen Betriebsbeauftragten für Abfall vorhalten. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt in Verbindung mit den o.g. Verordnungen eine Fortbildung vor, und zwar für Inhaber von Erlaubnissen nach spätestens 3 Jahren und für Entsorgungsfachbetriebe (mit oder ohne Anlagenbetrieb) und Betriebsbeauftragte für Abfall nach spätestens 2 Jahren.
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Abfallbeförderung / Entsorgung Fachkunde Fortbildung nach Anzeige- und Erlaubnis-VO (AbfAEV) Entsorgungsfachbetriebe-VO (EfbV) Abfallbeauftragten-VO (AbfBeauftrV) |
20.11.2025 - 21.11.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteFür Teilnehmer, die ihrer Fortbildungspflicht nachkommen wollen und eine Fortbildung nach § 5 Abs. 3 Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV (alle 3 Jahre) oder nach § 9 Abs. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV (alle 2 Jahre) und in § 9 Abs. 2 Abfallbeauftragtenverordnung – AbfBeauftrV (alle 2 Jahre) benötigen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung Kreislaufwirtschaftsgesetz Grundlehrgang |
24.11.2025 - 27.11.2025 | 79108 Freiburg | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
Seminarinhalte
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Grundlehrgang Fachkundelehrgang gemäß KrWG "Anzeige- und Erlaubnis VO/EntsorgungsfachbetriebeVO/AbfallbeauftragtenVO" |
25.11.2025 - 28.11.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteMit dem in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit dem untergesetzlichen Regelwerk bedarf es einer Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen. Gemäß § 54 KrWG müssen die mit der Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes beauftragten Personen von gefährlichen Abfällen über die Fachkunde gemäß § 5 AbfAEV verfügen. Voraussetzung ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 5 AbfAEV. Ebenso schafft dieses Gesetz die Möglichkeit, dass Unternehmen, die Abfälle entsorgen, sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren zu lassen. Eine Voraussetzung ist die Fachkunde gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), die ebenfalls über einen behördlich zugelassenen Grundlehrgang erworben werden muss. Außerdem benötigen viele Betriebe einen Betriebsbeauftragten für Abfall.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Grundlehrgang Fachkundelehrgang gemäß KrWG "Anzeige- und Erlaubnis VO" |
25.11.2025 - 27.11.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteMit dem in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit dem untergesetzlichen Regelwerk bedarf es einer Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen. Gemäß § 54 KrWG müssen die mit der Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes beauftragten Personen bei Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von gefährlichen Abfällen über die Fachkunde gemäß § 5 AbfAEV verfügen. Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 5 AbfAEV.
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Abfallbeförderung / Entsorgung Fachkunde Grundlehrgang nach Anzeige- und Erlaubnis-VO (AbfAEV) Entsorgungsfachbetriebe-VO (EfbV) Abfallbeauftragten-VO (AbfBeauftrV) |
25.11.2025 - 28.11.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteGrundlehrgänge §§ 4 + 5 Abs. 1 AbfAEVFür Teilnehmer deren Betrieb ausschließlich Abfälle einsammeln und befördern. Grundlehrgänge § 9 Abs. 2 EfbV Für Teilnehmer aus Entsorgungsfachbetrieben, die Abfälle lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, Handeln, Makeln. Grundlehrgänge § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV Grundlehrgänge §§ 4 + 5 Abs. 1 AbfAEV Für Teilnehmer deren Betrieb ausschließlich Abfälle ein-sammeln und befördern. Grundlehrgänge § 9 Abs. 2 EfbV Für Teilnehmer aus Entsorgungsfachbetrieben, die Abfälle lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, Handeln, Makeln. Grundlehrgänge § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV Für Teilnehmer, die einen Fachkundelehrgang für Be-triebsbeauftragte für Abfall benötigen
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fachkunde Entsorgungsfachbetriebe, Sammler, Beförderer, Händler und Makler (Grundlehrgang) |
01.12.2025 - 08.12.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDer staatlich anerkannte Fachkundelehrgang richtet sich an verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV) sowie an Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (§ 5 Abs. 3 AbfAEV). INHALTE:
FACHKUNDEZERTIFIKAT:
TECHNISCHE VORAUSSETZUNG:
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fachkunde Betriebsbeauftragte für Abfall / Abfallbeauftragte (Grundlehrgang) |
01.12.2025 - 09.12.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDer staatlich anerkannte Fachkundelehrgang richtet sich an leitende Personen, welche die Funktion des Betriebsbeauftragten für Abfall (Abfallbeauftragte) übernehmen sollen (§ 9 Abs. 2 AbfBeauftrV). INHALTE:
FACHKUNDEZERTIFIKAT:
TECHNISCHE VORAUSSETZUNG:
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Beförderungserlaubnis (§ 54 KrWG) (Online) |
08.12.2025 - 10.12.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDieses Seminar richtet sich an Leitungspersonen im Rahmen der Beförderungserlaubnis gem. § 5 Abs. 1, Nr. 2 AbfAEV und dient dem Nachweis der Fachkunde (§ 9 Abs. 2 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV) ‚für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen‘.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Entsorgungsfachbetrieb (§§ 56, 57 KrWG) (Online) |
08.12.2025 - 11.12.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDieses Seminar richtet sich an Leitungspersonen in Entsorgungsfachbetrieben gem. § 9 Abs. 1, Satz 2 Nr. 3 EbfV und dient dem Nachweis der Fachkunde (§ 9 Abs. 2 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV) ‚für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen‘.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fachkunde nach § 53 KrWG für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von ungefährlichen Abfällen (Online) |
08.12.2025 - 10.12.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteSammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen müssen Ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen. Im Rahmen dieser Anzeige ist ‘für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen‘ neben der Zuverlässigkeit auch die für ihre Tätigkeit notwendige Fachkunde nachzuweisen. Dieser Lehrgang vermittelt die nach § 53 KrWG in Zusammenhang mit § 4 Abs. 3 AbfAEV geforderte Fachkunde.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Abfallbeauftragter nach § 59 KrWG (Online) |
08.12.2025 - 11.12.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteGemäß KrWG und AbfBeauftrV sind bestimmte Unternehmen verpflichtet, Betriebsbeauftragte für Abfall zu bestellen. Diese müssen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fachkunde (§ 9 AbfBeauftrV) besitzen. Das Seminar ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV Teil der geforderten Fachkunde. Zudem wird die Fachkunde nach AbfAEV und EfbV vermittelt.
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Abfallbeförderung / Entsorgung Kreislaufwirtschaftsgesetz Fortbildung |
10.12.2025 - 11.12.2025 | 79108 Freiburg | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
Seminarinhalte
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