Machen Sie die Pflicht zur Kür!
Sie haben einen Lkw-Führerschein (Klassen C1, C1E, C, CE) oder einen Bus-Führerschein (Klassen D1, D1E, D, DE) und möchten diesen gewerblich nutzen? Dann benötigen Sie den Eintrag Schlüsselzahl 95 in Ihrem Führerschein!
Keine Schlüsselzahl 95 im Führerschein eingetragen und den
- Lkw-Führerschein vor dem 09.09.2009 bzw. den Bus-Führerschein vor dem 09.09.2008 erworben? Dann benötigen Sie nur die 35-stündige Weiterbildung nach dem BKrFQG.
- Lkw-Führerschein nach dem 09.09.2009 bzw. den Bus-Führerschein nach dem 09.09.2008 erworben? Dann benötigen Sie zunächst die Grundqualifikation (z. B. beschleunigte Grundqualifikation) zur erstmaligen Eintragung der Schlüsselzahl 95. Anschließend gilt die Pflicht zur 35-stündigen Weiterbildung nach dem BKrFQG.
Die Pflicht
- 35-Stunden Weiterbildung (entspricht 5 Schulungstagen) innerhalb von 5 Jahren absolvieren.
- Alle 3 Kenntnisbereiche (KB) müssen innerhalb der 5 Jahre mindestens einmal durch eine Schulung abgedeckt werden.
- Schlüsselzahl 95 muss beim Straßenverkehrsamt eingetragen werden.
Die Kür
- Auswahl aus 12 Themen.
- Termine werden samstags und wochentags angeboten.
- Schulungsdurchführung wochentags wird garantiert.
- Wochenlehrgang: 35-Stunden Weiterbildung am Stück
- Auswahl aus den Schulungsorten Düsseldorf, Köln und Duisburg sowie Inhouse.