Gefahrgut befördern? Aber richtig!
Fahrer:innen kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge müssen eine gültige ADR-Card (Gültigkeit: 5 Jahre) vorweisen können. Diese Bescheinigung können Sie durch die Teilnahme an einem ADR-Kurs erwerben, welcher mit einer IHK-Prüfung am Schulungsort (Düsseldorf, Köln, Duisburg) abschließt. Die Kurse finden regelmäßig samstags und wochentags statt.
Fahrer:innen, die Gefahrgut (Stück-/Schüttgut) in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern, müssen hierzu den ADR-Basiskurs besuchen.
Die Inhaber:innen einer ADR-Card müssen alle 5 Jahre eine ADR-Auffrischungsschulung besuchen. Die Auffrischung deckt alle zum Prüfungszeitpunkt auf der ADR-Card vermerkten Klassen ab.
Die Teilnahme und Prüfung ist bereits bis zu einem Jahr vor Ablauf der ADR-Card möglich. Wichtig: Die ADR-Card muss am Prüfungstag noch gültig sein.
Fahrer:innen, die Gefahrgut in Tanks bzw. Tankcontainer befördern, müssen zusätzlich zu dem ADR-Basiskurs einen ADR-Aufbaukurs Tank besuchen.
Klasse 1 ⇒ explosive Stoffe
Fahrer:innen, die Gefahrgut der Klasse 1 befördern, müssen zusätzlich zu dem ADR-Basiskurs einen ADR-Aufbaukurs Klasse 1 besuchen.
Klasse 7 ⇒ radioaktive Stoffe
Fahrer:innen, die Gefahrgut der Klasse 7 befördern, müssen zusätzlich zu dem ADR-Basiskurs einen ADR-Aufbaukurs Klasse 7 besuchen.
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Seminar | Format | Termin | Ort | Belegung | Info | Buchen | ||||||||||||
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Fahrlehrer Aus- und Fortbildung Fahrlehrerausbildung Klasse BE |
14.07.2025 - 18.09.2026 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||
Seminarinhalte- Mindestalter von 21 Jahren (bei Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis)- abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung (Abitur/Fachhochschulreife) - 3 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (Fahrerlaubnis Klasse BE zu Beginn der Ausbildung) - geistige, körperliche und charakterliche Eignung - keine Vorstrafen - max. 1 Punkt in Flensburg - fahrpraktische Prüfung - mündliche und schriftliche Fachkundeprüfung
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Fahrlehrer Aus- und Fortbildung Fahrlehrerausbildung Klasse BE |
04.08.2025 - 16.10.2026 | 34123 Kassel | Mehr erfahren | |||||||||||||||
Seminarinhalte- Mindestalter von 21 Jahren (bei Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis)- abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung (Abitur/Fachhochschulreife) - 3 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (Fahrerlaubnis Klasse BE zu Beginn der Ausbildung) - geistige, körperliche und charakterliche Eignung - keine Vorstrafen - max. 1 Punkt in Flensburg - fahrpraktische Prüfung - mündliche und schriftliche Fachkundeprüfung
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Fahrlehrer Aus- und Fortbildung Fahrlehrerausbildung Klasse CE |
20.10.2025 - 19.12.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||
SeminarinhalteDas Gesetz fordert für die Erteilung folgende Voraussetzungen:- Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE - 2-jähriger Besitz der Fahrerlaubnis Klasse CE, es sei denn, der Bewerber um die Fahrerlaubnis der Klasse CE hat sechs Monate lang hauptberuflich - als Angehöriger der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei - überwiegend Kraftfahrzeuge der beantragten Klasse geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer 60 Fahrstunden zu 45 Minuten umfassenden Zusatzausbildung in einer Fahrschule solchen Kraftfahrzeugen unterzogen. - mündliche und schriftliche Fachkundeprüfung - fahrpraktische Prüfung Dieses Seminar ist leider ausgebucht
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