Klasse 1 ⇒ explosive Stoffe
Fahrer:innen, die Gefahrgut der Klasse 1 befördern, müssen zusätzlich zu dem ADR-Basiskurs einen ADR-Aufbaukurs Klasse 1 besuchen.
Klasse 7 ⇒ radioaktive Stoffe
Fahrer:innen, die Gefahrgut der Klasse 7 befördern, müssen zusätzlich zu dem ADR-Basiskurs einen ADR-Aufbaukurs Klasse 7 besuchen.
Gefahrgut befördern? Aber richtig!
Fahrer:innen kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge müssen eine gültige ADR-Card (Gültigkeit: 5 Jahre) vorweisen können. Diese Bescheinigung können Sie durch die Teilnahme an einem ADR-Kurs erwerben, welcher mit einer IHK-Prüfung am Schulungsort (Düsseldorf, Köln, Duisburg) abschließt. Die Kurse finden regelmäßig…
Die Pflicht
35-Stunden Weiterbildung (entspricht 5 Schulungstagen) innerhalb von 5 Jahren absolvieren. Alle 3 Kenntnisbereiche (KB) müssen innerhalb der 5 Jahre mindestens einmal durch eine Schulung abgedeckt werden. Schlüsselzahl 95 muss beim Straßenverkehrsamt in den Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen werden.
Sie haben einen Lkw-Führerschein (Klassen C1, C1E, C, CE) oder einen Bus-Führerschein (Klassen D1, D1E, D, DE) und möchten diesen gewerblich nutzen? Dann benötigen Sie einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) mit der eingetragenen Schlüsselzahl 95!
Keine Schlüsselzahl 95 im Führerschein bzw. Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen und den
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