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Team Aus- & Weiterbildung

0211 7347-40

schulung@bbg-svg.de

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Machen Sie die Pflicht zur Kür!

Sie haben einen Lkw-Führerschein (Klassen C1, C1E, C, CE) oder einen Bus-Führerschein (Klassen D1, D1E, D, DE) und möchten diesen gewerblich nutzen? Dann benötigen Sie einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) mit der eingetragenen Schlüsselzahl 95!

Keine Schlüsselzahl 95 im Führerschein bzw. Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen und den

  • Lkw-Führerschein vor dem 09.09.2009 bzw. den Bus-Führerschein vor dem 09.09.2008 erworben? Dann benötigen Sie nur die 35-stündige Weiterbildung nach dem BKrFQG.
  • Lkw-Führerschein nach dem 09.09.2009 bzw. den Bus-Führerschein nach dem 09.09.2008 erworben? Dann benötigen Sie zunächst die Grundqualifikation (z. B. beschleunigte Grundqualifikation) zur erstmaligen Beantragung des Fahrerqualifizierungsnachweises. Anschließend gilt die Pflicht zur 35-stündigen Weiterbildung nach dem BKrFQG.
Inhalt

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Die Pflicht

  • 35-Stunden Weiterbildung (entspricht 5 Schulungstagen) innerhalb von 5 Jahren absolvieren.
  • Alle 3 Kenntnisbereiche (KB) müssen innerhalb der 5 Jahre mindestens einmal durch eine Schulung abgedeckt werden.
  • Schlüsselzahl 95 muss beim Straßenverkehrsamt in den Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen werden.

Die Kür

  • Auswahl aus 12 Themen.
  • Termine werden samstags und wochentags angeboten.
  • Schulungsdurchführung wochentags wird garantiert.
  • Wochenlehrgang: 35-Stunden Weiterbildung am Stück
  • Auswahl aus den Schulungsorten Düsseldorf, Köln und Duisburg sowie Inhouse.

Themen

SVG Arbeits- und Gesundheitschutz (K3)

Sicher arbeiten - leistungsfähig bleiben

Der Berufsalltag von Kraftfahrern bringt vielfältige körperliche und mentale Belastungen mit sich. In diesem Seminar zeigen wir auf, welche Faktoren besonders beanspruchen – und wie sich Gesundheitsschäden gezielt vorbeugen lassen. Themen wie Ernährung unterwegs, der sichere Umgang mit Medikamenten und praxisnahe Strategien zur Unfallvermeidung stehen im Mittelpunkt. Anhand realer Beispiele wird deutlich, wie wichtig Eigenverantwortung im Arbeitsschutz ist. Auch die Rolle des Unternehmers, arbeitsmedizinische Vorsorge und die Leistungen der Berufsgenossenschaften werden beleuchtet – für mehr Sicherheit und Gesundheit auf allen Strecken.

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SVG Fahrsicherheitstraining Praxis (K1)

Lkw & Bus

Das Training vermittelt die grundlegenden Anforderungen der Fahrphysik und -sicherheit. Anhand von visuellem Schulungs- und Informationsmaterial werden den Teilnehmern die aktiven bzw. passiven Grundregeln der Fahrsicherheit wie z.B. Bremsen, schneller Spurwechsel, Ausweichen bei Hindernissen und unterschiedlichen Fahrbahnbelägen sowie die Beherrschung des Fahrzeugs in Gefahrensituationen in Theorie und Praxis vermittelt.

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SVG Fahrsicherheit und Technik - Theorie (K1+K3)

Richtig sitzen - sehen - fahren

Was macht eine Fahrt wirklich sicher? In diesem Seminar geht es um moderne Fahrerassistenzsysteme wie Abstandsregeltempomat und Notbremsassistent sowie die aktuellen Entwicklungen in der Fahrzeugautomatisierung – mit ihren Chancen, Grenzen und Herausforderungen. Auch die Grundlagen zählen: korrekte Sitzposition, Abfahrtkontrolle, Bedienung von OBU-Geräten. Im Fokus steht das sichere Fahrverhalten: Wie nehme ich Gefahrensituationen frühzeitig wahr? Wie vermeide ich Ablenkung, halte den richtigen Abstand und reagiere auf unterschiedliche Verkehrsteilnehmer? Ein praxisnahes Training für mehr Sicherheit am Steuer – heute und in Zukunft.

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SVG Brandschutz (K3)

Brände verhindern - Feuer bekämpfen

Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Brände können schnell zur tödlichen Gefahr werden – ob im Fahrzeug, Betrieb oder zuhause. Dieses Seminar sensibilisiert die Teilnehmer für Brandrisiken bei Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sowie Gebäude- und Zimmerbränden. Sie lernen Brandursachen kennen, wirksame Löschmethoden anzuwenden und Gefahren beim Umgang mit Batterien richtig einzuschätzen. Anschauliche Experimente verdeutlichen wichtige Prinzipien des Brandschutzes.

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SVG Fahrer als Imageträger (K1+K2+K3)

Erfolgreicher Umgang mit Kunden und Behörden

Fahrer sind mehr als Transportprofis – sie sind das Gesicht ihres Unternehmens. In diesem Seminar geht es darum, wie professionelles Auftreten, gelungene Kommunikation und sicheres Verhalten im Umgang mit Kunden und Behörden den Eindruck nach außen prägen. Anhand praxisnaher Beispiele lernen die Teilnehmer, Missverständnisse zu vermeiden, souverän zu reagieren und ihre Wirkung bewusst zu steuern. Auch Selbstwahrnehmung und der Blick auf das äußere Erscheinungsbild – von Kleidung bis Fahrzeugzustand – spielen eine Rolle. Für ein starkes Image auf der Straße und im direkten Kontakt.

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SVG Seminar für Kipperfahrzeuge (K1+K3)

Richtig umgehen mit Kippern und Behältern

Der sichere Umgang mit Kipperfahrzeugen und Behältern erfordert Wissen und Aufmerksamkeit. In diesem Seminar lernen die Teilnehmer, worauf es beim Transport von Schüttgütern ankommt, wie Unfälle beim Kippen vermieden werden und welche Anforderungen beim Stellen und Abholen von Behältern gelten. Thematisiert wird auch die wirksame Sicherung von Behältern auf dem Fahrzeug – mit Zurrmitteln, Netzen und Planen. Zudem werden sicherheitsrelevante Details wie der Umgang mit Deckeln, Klappen und Aufstiegen behandelt. Für alle, die im Kippereinsatz professionell, sicher und regelkonform unterwegs sein wollen.

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SVG Ladungssicherung auf Lkw (K1)

Richtig sichern - verantwortlich handeln

Ladungssicherung ist mehr als Pflicht – sie ist Verantwortung. Laut BALM weist jedes zehnte kontrollierte Fahrzeug Mängel auf. In diesem Seminar klären wir, wer wann für die Sicherung zuständig ist, welche rechtlichen Vorgaben gelten und wie physikalische Kräfte auf die Ladung wirken. Mit anschaulichen Grafiken und praxisnahen Beispielen vermitteln wir Methoden zur sicheren und gesetzeskonformen Ladungssicherung. Ziel ist es, Risiken zu minimieren und Verantwortungsbewusstsein zu stärken – für mehr Sicherheit auf der Straße und im Arbeitsalltag.

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SVG Notfallmanagement im Straßenverkehr (K3)

Sichern - bergen - helfen

Im Notfall zählt jede Sekunde – und das richtige Verhalten. Dieses Seminar vermittelt, wie Unfallstellen abgesichert, Verletzte geborgen und Erste Hilfe geleistet wird. Behandelt werden reale Szenarien wie Lkw- und Pkw-Unfälle, Motorradunfälle, Gefahrgutsituationen und Motorbrände. Die Teilnehmer lernen lebensrettende Sofortmaßnahmen sowie das korrekte Absetzen eines Notrufs. Praktische Übungen vertiefen das Wissen, ersetzen jedoch nicht die gesetzlich vorgeschriebene Erste-Hilfe-Ausbildung. Für alle, die im Ernstfall wissen wollen, was zu tun ist – schnell, sicher und kompetent.

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SVG ÖkoDrive - Theorie (K1)

Wirtschaftliches Fahren - Kosten senken durch Schadenprävention

Ökonomisch fahren heißt, Ressourcen schonen und sicher ankommen. In diesem Seminar lernen die Teilnehmenden, wie sie Kraftstoffverbrauch und Verschleiß durch vorausschauendes Fahren deutlich reduzieren können. Auch die Vermeidung von Schäden und Unfällen steht im Fokus – vom sicheren Rangieren bis zum Umgang mit stressigen Verkehrssituationen. Weitere Themen: Konzentrationserhalt bei langen Fahrten, emotionale Kontrolle am Steuer und praktische Tipps für mehr Effizienz und Sicherheit im Alltag mit Lkw oder Bus. Für alle, die wirtschaftlicher und entspannter unterwegs sein wollen.

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SVG Pausen mit System (K2)

EU-Sozialvorschriften und Digitaler Fahrtenschreiber

Lenk- und Ruhezeiten gehören zum Alltag jedes Fahrers – doch die Sozialvorschriften dahinter sind oft komplex. Dieses Seminar erklärt die wichtigsten Regelungen praxisnah und verständlich. Anhand realistischer Beispiele lernen die Teilnehmer, wie sie Vorschriften korrekt anwenden und Fehler vermeiden. Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Bedienung digitaler Fahrtenschreiber runden das Thema ab – für mehr Sicherheit und rechtliche Klarheit.

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SVG Alles was Recht ist (K2+K3)

Rechtsvorschriften - Beförderungsdokumente - Schutz vor Kriminalität

Welche Genehmigungen sind für nationale und internationale Transporte erforderlich? Wie füllt man einen Frachtbrief korrekt aus und welche Begleitdokumente sind mitzuführen? Dieses Seminar vermittelt praxisnahes Wissen zu Rechtsvorschriften im Güterkraftverkehr, Zollverfahren und Frachtrecht. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Schutz vor Kriminalität: Wie verhalte ich mich bei Überfallgefahr? Wie vermeide ich, ungewollt in Schleusung oder Schmuggel verwickelt zu werden? Konkrete Beispiele aus dem Fahreralltag und wertvolle Tipps sorgen für einen hohen Praxisbezug und machen das Seminar zu einem wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit auf der Straße.

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SVG Risikosituationen (K1)

Wahrnehmen - einschätzen - bewältigen

Welche Genehmigungen sind für nationale und internationale Transporte erforderlich? Wie füllt man einen Frachtbrief korrekt aus und welche Begleitdokumente sind mitzuführen? Dieses Seminar vermittelt praxisnahes Wissen zu Rechtsvorschriften im Güterkraftverkehr, Zollverfahren und Frachtrecht. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Schutz vor Kriminalität: Wie verhalte ich mich bei Überfallgefahr? Wie vermeide ich, ungewollt in Schleusung oder Schmuggel verwickelt zu werden? Konkrete Beispiele aus dem Fahreralltag und wertvolle Tipps sorgen für einen hohen Praxisbezug und machen das Seminar zu einem wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit auf der Straße.

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Entsorgungsfachbetrieb (§§ 56, 57 KrWG) (Online)

Beschreibung

Dieses Seminar richtet sich an Leitungspersonen in Entsorgungsfachbetrieben gem. § 9 Abs. 1, Satz 2 Nr. 3 EbfV und dient dem Nachweis der Fachkunde (§ 9 Abs. 2 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV) ‚für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen‘.

Bitte beachten Sie die sonstigen Voraussetzungen, die an die ‘für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen‘ gestellt werden!

Die Preise haben Gültigkeit bis 30.06.2024

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.



Der Preis des Seminars beläuft sich auf 1.285,00 € netto, 1.529,15 € brutto.

Key-Facts

Kennung 2509EG74
Freie Plätze 24

Zeiten

Datum 08.12.2025 – 11.12.2025
Dauer (4 Tage)
Beginn 09:00
Ende 17:00

Preise

Netto 1.285,00 €
Brutto 1.529,15 €

Ort

Format Präsenzseminar
Adresse

Anmeldung zum Seminar Entsorgungsfachbetrieb (§§ 56, 57 KrWG) (Online), 08.12.2025 - 11.12.2025

Hier können Sie sich direkt online zum Seminar anmelden. Bitte beachten Sie, daß Ihre Anmeldung erst mit unserer Bestätigung verbindlich wird. Mit Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder.


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Veranstalter

BBG Gesellschaft für betriebliche Beratung und Betreuung mbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters

Anmeldungen: Anmeldungen für Veranstaltungen müssen in schriftlicher oder elektronischer Form (Brief, Fax, Internet, E-Mail) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung werden die Teilnahme­bedingungen anerkannt.

Bestätigung­/Rechnung: Eingehende Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und durch Übersendung einer entsprechenden Rechnung über die Teilnahmegebühr oder in anderer geeigneter Form bestätigt. Die berechneten Teilnahmegebühren sind sofort ohne Abzug fällig, es sei denn, auf der Rechnung ist eine andere Fälligkeit ausgewiesen.

Die in den Veranstaltungsplänen ausgewiesenen Teilnahmegebühren sind i.d.R. Nettopreise je Teilnehmer. Sofern nicht anders angegeben, wird die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt.

Fördermittel: Die Beantragung und die Gewährung etwaiger Fördermittel für Schulungs­veranstaltungen liegt in der Verantwortung des Anmeldenden/­Teilnehmers. Hinweise des Schulungs­veranstalters auf ggf. bereitstehende Fördermittel sind in jedem Fall unverbindlich. Soweit Fördermittel gewährt werden, hat der Anmeldende/­Teilnehmer entsprechend den jeweiligen Förderrichtlinien Zuwendungs­bescheide o. ä. dem Schulungs­veranstalter spätestens bis zum Beginn der bestätigten Schulungs­veranstaltung vorzulegen.

Rücktritt: Der Rücktritt von einer bestätigten Kurs-/­Seminarteilnahme hat in gleicher Form zu erfolgen wie die Anmeldung. Ein Ersatzteilnehmer kann vor Veranstaltungs­beginn benannt werden, sofern dieser die etwaigen Teilnehmer­voraussetzungen erfüllt. Bei einem Rücktritt, der später als 7 Werktage vor Beginn erfolgt, bei Nichtantritt oder bei Abbruch der Teilnahme ist die gesamte Gebühr zu bezahlen.

Absagen: Der Schulungs­veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen, sofern eine Mindest­teilnehmerzahl nicht erreicht wird oder ein Referent nicht zur Verfügung steht. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die der Schulungs­veranstalter zu vertreten hat, ausfallen, so werden bereits gezahlte Teilnahme­gebühren voll zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Haftung: Für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - haftet der Veranstalter nur im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung seitens seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder im Falle fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten oder vertrags­wesentlichen Pflichten. Im Falle grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Kardinalpflichten oder vertrags­wesentlichen Pflichten ist die Ersatzpflicht jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der vorgenannte Haftungs­ausschluss bzw. die Haftungs­begrenzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit eines Menschen. Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Gegenständen der Teilnehmer bleibt die Haftung ausgeschlossen.

Verpflegung: Sofern eine Veranstaltungs­gebühr die Verpflegung des Teilnehmers ausdrücklich mit einschließt, so sind Getränke hiervon ausgenommen, die während eines Mittagessens gereicht werden und die vom Gastwirt direkt mit dem Teilnehmer abgerechnet werden. Art und Umfang der Bewirtung kann zwischen den jeweiligen Schulungsstätten variieren. Bei geförderten Schulungs­veranstaltungen kann die Verpflegung durch den Zuwendungs­bescheid oder grundsätzlich ausgeschlossen sein. Die Verpflegung obliegt in diesem Fall dem Anmeldenden/­Teilnehmer auf eigene Kosten.

Verbraucher­streitbeilegungs­gesetz: Wir nehmen am Streit­beilegungs­verfahren vor einer Verbraucher­schlichtungs­stelle nicht teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Düsseldorf.

Stand: Juni 2019

Datenschutzerklärung des Veranstalters

Grundlage der nachfolgenden Informationen zum Datenschutz bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind die Bestimmungen der zum 25.05.2018 geltenden Datenschutz­grundverordnung (DS-GVO).

1) Verantwortliche Stelle für die Daten­verarbeitung / Datenschutz­beauftragter

a) Verantwortliche Stelle ist:

BBG
Gesellschaft für betriebliche 
Beratung und Betreuung mbH
Geschäftsführung
Oerschbachstraße 152, 40591 Düsseldorf

b) Den Datenschutz­beauftragten erreichen Sie unter:

Transtreuhand GmbH Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft
Gotenstraße 17, 20097 Hamburg
oder unter:
datenschutz@bbg-svg.de

2) Zweck der Datenverarbeitung

Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten grundsätzlich nur, soweit dies für die Vereinbarung und die Erfüllung vertraglicher Leistungen durch uns und unsere Partner und Dienstleister erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO) und/oder mit Einwilligung der betroffenen Person zu den bestimmten Zwecken.

Welche Daten im Einzelnen und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach der angefragten oder vereinbarten Leistung. 

3) Personenbezogene Daten

Relevante personenbezogene Daten können sein: 

  • Personalien (z. B. Namen, Adress-, Kontakt- und Geburtsdaten)
  • Legitimations­daten (z. B. Ausweis-, Führerschein­daten)
  • Vertrags­abwicklungs­daten (z. B. Konto­verbindungen, Besprechungs­protokolle, Leistungs- und Befähigungs­nachweise)

4) Empfänger von Daten / Dienstleister / Sitz von Dienstleistern

Teilweise werden im Rahmen der Verarbeitung personen­bezogener Daten externe Dienst­leister eingesetzt (Auftrags­daten­verarbeitung durch z. B. IT-Dienstleister) oder Leistungen gemeinsam mit Partnern oder Dienstleistern erbracht, die - mit Einwilligung des Betroffenen - Empfänger von personen­bezogenen Daten sein können (Dritte).

Zu den Empfängern von personen­bezogenen Daten können zählen: Leistungs­erbringer (z. B. Bildungsträger und Fahrschulen, Referenten und Trainer, Berater und Beauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Ärzte/­Ärztinnen, Industrie- und Handelskammern), Kostenträger und sonstige Beteiligte (z. B. Behörden, Arbeits­verwaltungen, Arbeitgeber/-innen, Ausbildungs- und Praktikumsbetriebe, Kontroll- und Überwachungs­organisationen, Zertifizierungs­dienste, Fachkundige Stellen) etc.

Die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Partner oder Dienstleister in einem Drittland (außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes („EWR“)) ist grundsätzlich nicht vorgesehen. 

5) Datenspeicherung

Die von uns erhobenen Daten werden für die Dauer des Bestehens und der Abwicklung der Leistungspflichten (s. o. Ziff. 2) unter Beachtung der gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungs­fristen gespeichert. Soweit es sich etwa um Rechnungsdaten oder rechnungs­begründende Unterlagen handelt, ist eine Aufbewahrungs­pflicht von 6 bzw. 10 Jahren vorgeschrieben.

6) Datenschutzrechte des Betroffenen

Hinsichtlich der ihn betreffenden personen­bezogenen Daten hat der Betroffene uns gegenüber das

  • Recht auf Auskunft,
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung,
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
  • Recht auf Daten­übertrag­barkeit.

Es besteht außerdem das Recht, sich bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung der personen­bezogenen Daten durch uns zu beschweren. Zuständige Aufsichtsbehörde ist:

LDI Nordrhein-Westfalen
Postfach 200444, 40102 Düsseldorf
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

7) Widerruf oder Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten

Falls Sie eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit widerrufen. Ein solcher Widerruf beeinflusst die Zulässigkeit der Verarbeitung Ihrer personen­bezogenen Daten erst, nachdem Sie ihn gegenüber uns ausgesprochen haben. Den Widerruf können Sie an die verantwortliche Stelle richten.

Soweit wir die Verarbeitung Ihrer personen­bezogenen Daten auf die Interessen­abwägung stützen, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Dies ist der Fall, wenn die Verarbeitung insbesondere nicht zur Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist. Bei Ausübung eines solchen Widerspruchs bitten wir um Darlegung der Gründe, weshalb wir Ihre personen­bezogenen Daten nicht wie von uns durchgeführt verarbeiten sollten. Im Falle Ihres begründeten Widerspruchs prüfen wir die Sachlage und werden entweder die Datenverarbeitung einstellen bzw. anpassen oder Ihnen unsere zwingenden schutzwürdigen Gründe aufzeigen, aufgrund derer wir die Verarbeitung fortführen.

Selbstverständlich können Sie der Verarbeitung Ihrer personen­bezogenen Daten für Zwecke der Werbung und Datenanalyse jederzeit widersprechen. Über Ihren Werbewiderspruch können Sie uns unter folgenden Kontaktdaten informieren: BBG Gesellschaft für betriebliche Beratung und Betreuung mbH, Oerschbachstraße 152, 40591 Düsseldorf, datenschutz@bbg-svg.de.

Stand: Mai 2021

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