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Team Aus- & Weiterbildung

0211 7347-40

schulung@bbg-svg.de

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Machen Sie die Pflicht zur Kür!

Sie haben einen Lkw-Führerschein (Klassen C1, C1E, C, CE) oder einen Bus-Führerschein (Klassen D1, D1E, D, DE) und möchten diesen gewerblich nutzen? Dann benötigen Sie einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) mit der eingetragenen Schlüsselzahl 95!

Keine Schlüsselzahl 95 im Führerschein bzw. Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen und den

  • Lkw-Führerschein vor dem 09.09.2009 bzw. den Bus-Führerschein vor dem 09.09.2008 erworben? Dann benötigen Sie nur die 35-stündige Weiterbildung nach dem BKrFQG.
  • Lkw-Führerschein nach dem 09.09.2009 bzw. den Bus-Führerschein nach dem 09.09.2008 erworben? Dann benötigen Sie zunächst die Grundqualifikation (z. B. beschleunigte Grundqualifikation) zur erstmaligen Beantragung des Fahrerqualifizierungsnachweises. Anschließend gilt die Pflicht zur 35-stündigen Weiterbildung nach dem BKrFQG.
Inhalt

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Die Pflicht

  • 35-Stunden Weiterbildung (entspricht 5 Schulungstagen) innerhalb von 5 Jahren absolvieren.
  • Alle 3 Kenntnisbereiche (KB) müssen innerhalb der 5 Jahre mindestens einmal durch eine Schulung abgedeckt werden.
  • Schlüsselzahl 95 muss beim Straßenverkehrsamt in den Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen werden.

Die Kür

  • Auswahl aus 12 Themen.
  • Termine werden samstags und wochentags angeboten.
  • Schulungsdurchführung wochentags wird garantiert.
  • Wochenlehrgang: 35-Stunden Weiterbildung am Stück
  • Auswahl aus den Schulungsorten Düsseldorf, Köln und Duisburg sowie Inhouse.

Themen

SVG Arbeits- und Gesundheitschutz (K3)

Sicher arbeiten - leistungsfähig bleiben

Welche Belastungen gibt es bei der Arbeit als Fahrer:in und was beansprucht am meisten? Welche Strategien gibt es zur Vorbeugung von Gesundheitsschäden? Welche Rolle spielt die Ernährung, welche Gefahren können bei der Einnahme von Medikamenten im Straßenverkehr auftreten? Die Entstehung von Arbeitsunfällen und deren Vermeidung wird anhand praxisnaher Beispiele thematisiert.

Es wird klar, dass die Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nicht nur bei den Unternehmer:innen liegt, sondern auch bei den Fahrer:innen. Aspekte der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie Aufgaben und Leistungen der Berufsgenossenschaften runden die Seminarthemen ab.

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SVG Fahrsicherheitstraining Praxis (K1+3)

Lkw & Bus

Das Training vermittelt die grundlegenden Anforderungen der Fahrphysik und -sicherheit. Anhand von visuellem Schulungs- und Informationsmaterial werden den Teilnehmer:innen die aktiven bzw. passiven Grundregeln der Fahrsicherheit wie z.B. Bremsen, schneller Spurwechsel, Ausweichen bei Hindernissen und unterschiedlichen Fahrbahnbelägen sowie die Beherrschung des Fahrzeugs in Gefahrensituationen in Theorie und Praxis vermittelt.

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SVG Fahrsicherheit und Technik - Theorie (K1+K3)

Richtig sitzen - sehen - fahren

Wann ist ein Fahrzeug sicher? Moderne Fahrerassistenzsysteme wie die Adaptive Geschwindigkeitsregelung und die Automatische Notbremse werden beim Seminar eingehend unter die Lupe genommen, ebenso die einzelnen Stufen der aktuellen und zukünftigen Automatisierung: Welche Vorteile sind zu erwarten, welche Nachteile und welche Probleme?

Was muss vor einer Fahrt bedacht werden, etwa bei den OBU-Geräten, bei der Abfahrtkontrolle und der Einstellung des Fahrersitzes? Was ist während der Fahrt wichtig, damit die Fahrt sicher verläuft?

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SVG Brandschutz (K3)

Brände verhindern - Feuer bekämpfen

Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Die Seminarteilnehmer:innen werden für die Gefährlichkeit von Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sensibilisiert. Sie erfahren, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen – auch bei Gebäude- und Zimmerbränden. Gemeinsam erarbeiten sie, wie man entstehende Feuer richtig löscht und wie man Gefahren beim Umgang mit Batterien vermeidet.

Informationen zum vorbeugenden Brandschutz in Fahrzeugen, im Betrieb und zu Hause runden das Seminar ab. Um die Thematik zu verdeutlichen, werden im Seminarraum zahlreiche Versuche durchgeführt.

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SVG Fahrer:innen als Imageträger:innen (K1+K3)

Erfolgreicher Umgang mit Kunden und Behörden

Als „Botschafter:innen“ ihres Unternehmens beeinflussen Fahrerinnen und Fahrer ganz wesentlich, wie zufrieden Kunden mit der Transportleistung sind. Also ist es wichtig zu wissen, wie Kommunikation funktioniert, wie Misstöne und Missverständnisse vermieden und wie im Kontakt mit Kunden sowie Behördenvertreter:innen erfolgreich agiert werden kann.

Nicht theoretisch, sondern anhand konkreter Beispiele. Dabei lernt man auch, sich selbst und andere besser wahrzunehmen. Außerdem wird diskutiert, wie das Verhalten von Fahrer:innen und die Optik ihrer Fahrzeuge in der Öffentlichkeit wirken.

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SVG Seminar für Kipperfahrzeuge (K1+K3)

Richtig umgehen mit Kippern und Behältern

Wie geht man mit der Technik dieser speziellen Fahrzeuge richtig um? Worauf muss man beim Transport von Schüttgütern achten? Wie kann man Unfälle beim Kippen vermeiden? Was ist beim Stellen und Abholen von Behältern zu beachten? Wie sichert man Behälter wirksam auf dem Fahrzeug?

Die Teilnehmer:innen beschäftigen sich mit allen Aspekten, die bei Transporten mit Kippern und Behältern wichtig sind. Auch der Umgang mit Hilfsmitteln, wie Zurrmitteln, Netzen und Planen, wird behandelt. Auf Anforderungen an Behälter und Ladeflächen wird ebenso eingegangen wie auf Unfallgefahren bei der Handhabung von Deckel, Klappen und Aufstiegen.

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SVG Ladungssicherung (K1)

Richtig sichern - verantwortlich handeln

Laut BALM wurde in den vergangenen Jahren bei etwa zehn Prozent der kontrollierten Fahrzeuge beanstandet, dass die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert war. Wer ist eigentlich vor und während der Fahrt für die Ladungssicherung verantwortlich? Welche rechtlichen Bestimmungen haben Einfluss auf den Alltag der Fahrer:innen?

Welche Kräfte wirken auf die Ladung und mit welchen Sicherungsmethoden kann man ihnen entgegenwirken? Anhand anschaulicher Darstellungen wird das Rüstzeug für eine wirksame Ladungssicherung erarbeitet. Das Seminar kann wahlweise auch mit einem 90-minütigen Praxisteil am Lkw durchgeführt werden.

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SVG Notfallmanagement im Straßenverkehr (K3)

Sichern - bergen - helfen

Was tun bei Notfällen im Straßenverkehr? Wie werden Unfallstellen gesichert und verletzte Personen aus einem Fahrzeug geborgen? Behandelt wird das Verhalten an der Unfallstelle bei Lkw-, Gefahrgut-, Pkw- und Motorradunfällen sowie bei einem Pkw-Motorbrand. Lebensrettende Sofortmaßnahmen werden anhand konkreter Szenarien erarbeitet und geübt.

Das richtige Absetzen eines Notrufs wird ebenfalls besprochen. Auch wenn das Seminar praktische Übungen zur Erstversorgung verletzter Personen enthält, ersetzt es nicht die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung in Erster Hilfe.

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SVG ÖkoDrive - Theorie (K1+K3)

Wirtschaftliches Fahren - Kosten senken durch Schadenprävention

Was gehört zu einer ökonomischen Fahrweise mit einem Nutzfahrzeug? Wie werden Schäden vermieden? Wie lassen sich Kraftstoffverbrauch und Fahrzeugverschleiß reduzieren? Weitere Themen des Seminars sind die Entstehung von Unfällen, die Erhaltung der Konzentration beim Fahren, der Umgang mit Emotionen im Straßenverkehr und das sichere Rangieren.

Falls Omnibusfahrerinnen und -Fahrer unter den Teilnehmer:innen sind, werden auch spezifische Themen wie „Sicherheit der Ladung“ und „Sicherheit und Komfort der Fahrgäste“ behandelt.

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SVG Pausen mit System (K2)

EU-Sozialvorschriften und Digitaler Fahrtenschreiber

Was müssen Fahrer:innen über die Sozialvorschriften wissen? Die teilweise komplizierten Regeln zu den Lenk- und Ruhezeiten werden verständlich erläutert. Im Vordergrund des Seminars steht ihre praktische Anwendung. Dazu werden konkrete Fallbeispiele besprochen.

Außerdem wird die Bedienung der digitalen Fahrtenschreiber Schritt für Schritt erklärt. Auf verschiedene auf dem Markt befindliche Geräte wird dabei ausführlich eingegangen.

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SVG Alles was Recht ist (K2+K3)

Rechtsvorschriften - Beförderungsdokumente - Schutz vor Kriminalität

Welche Genehmigungen braucht man für nationale und internationale Transporte? Wie wird ein Frachtbrief ausgefüllt und welche Fehler gilt es dabei zu vermeiden? Welche weiteren Dokumente und Begleitpapiere müssen Fahrer:innen mitführen? Was muss man bei den gebräuchlichen Zollverfahren beachten?

Diese und weitere Fragen aus dem Güterkraftverkehrs- und Frachtrecht werden beim Seminar behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars liegt auf dem Schutz vor Kriminalität. Die Themen werden anhand von praxisnahen Beispielen erarbeitet und durch wertvolle Tipps abgerundet.

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SVG Risikosituationen im Straßenverkehr (K1)

Sichern - bergen - helfen

Wer einen Lkw oder Bus fährt, sollte Risiken im Straßenverkehr kennen und Risikosituationen während der Fahrt realistisch wahrnehmen und beurteilen können. Welches Verhalten ist angemessen bei schwierigen Witterungsbedingungen, und welche Verkehrsvorschriften gibt es dazu?

Wie kann man mit Ablenkungsfaktoren umgehen? Welches Verhalten ist bei der Begegnung mit ungeschützten Verkehrsteilnehmer:innen angemessen? Wie kann Stress eine Risikoentscheidung negativ beeinflussen?

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Fachkunde Grundlehrgang nach Anzeige- und Erlaubnis-VO (AbfAEV) Entsorgungsfachbetriebe-VO (EfbV) Abfallbeauftragten-VO (AbfBeauftrV)

Beschreibung

Grundlehrgänge §§ 4 + 5 Abs. 1 AbfAEV
Für Teilnehmer deren Betrieb ausschließlich Abfälle einsammeln und befördern.
Grundlehrgänge § 9 Abs. 2 EfbV
Für Teilnehmer aus Entsorgungsfachbetrieben, die Abfälle lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, Handeln, Makeln.
Grundlehrgänge § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV
Grundlehrgänge §§ 4 + 5 Abs. 1 AbfAEV
Für Teilnehmer deren Betrieb ausschließlich Abfälle ein-sammeln und befördern.

Grundlehrgänge § 9 Abs. 2 EfbV
Für Teilnehmer aus Entsorgungsfachbetrieben, die Abfälle lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, Handeln, Makeln.

Grundlehrgänge § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV
Für Teilnehmer, die einen Fachkundelehrgang für Be-triebsbeauftragte für Abfall benötigen



Der Preis des Seminars beläuft sich auf 1.175,00 € netto, 1.398,25 € brutto.

Key-Facts

Kennung GAB25085
Freie Plätze 25

Zeiten

Datum 25.11.2025 – 28.11.2025
Dauer (4 Tage)
Beginn 09:00
Ende 17:00

Preise

Netto 1.175,00 €
Brutto 1.398,25 €

Ort

Format Präsenzseminar
Adresse 67659 Kaiserslautern, 67659 Kaiserslautern

Anmeldung zum Seminar Fachkunde Grundlehrgang nach Anzeige- und Erlaubnis-VO (AbfAEV) Entsorgungsfachbetriebe-VO (EfbV) Abfallbeauftragten-VO (AbfBeauftrV), 25.11.2025 - 28.11.2025 in Kaiserslautern

Hier können Sie sich direkt online zum Seminar anmelden. Bitte beachten Sie, daß Ihre Anmeldung erst mit unserer Bestätigung verbindlich wird. Mit Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder.


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Veranstalter

SVG Straßenverkehrsgenossenschaft Saar eG

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters

GAB mbH   -   Geschäftsbedingungen Aus- und Weiterbildung

1. Anmeldung
Die GAB mbH lädt schriftlich zur Teilnahme an Veranstaltungen ein. Diese Einladung enthält auch eine Anmeldung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst einer Datenschutzerklärung. Die Teilnahme an einer Veranstaltung der GAB mbH hat schriftlich zu erfolgen und ist verbindlich. Sofern in der Anmeldung nichts Anderes vermerkt ist, liegt der Anmeldeschluss 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Ist die Teilnehmerzahl begrenzt, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.

2. Nichtteilnahme / Stornierung
Die Anmeldung verpflichtet zur Bezahlung der gesamten Gebühren, auch bei teilweisem oder gänzlichen Fernbleiben von der Veranstaltung. Teilnehmer können ihre Anmeldung jederzeit, spätestens jedoch 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, schriftlich stornieren. Die GAB mbH berechnet für eine Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR zzgl. USt. Die GAB mbH bietet eine kostenfreie Umbuchung auf ein anderes Seminar mit gleicher Seminargebühr an. Diese Umbuchungsmöglichkeit gilt für alle Seminare, die die GAB mbH in Eigenregie anbietet. Sie kann nicht erneut in Anspruch genommen werden für die Veranstaltung, auf welche umgebucht wurde. Die Umbuchung muss spätestens 7 Kalendertage vor Beginn des ursprünglich gebuchten Seminars auf ein ebenfalls in Eigenregie von der die GAB mbH angebotenes Seminar erfolgen. Teilnehmer haben auch die Möglichkeit, an ihrer Stelle einen zahlenden Ersatzteilnehmer zum Seminar zu schicken. Der Ersatzteilnehmer hat den vollen Seminarpreis zu zahlen, soweit nicht aus Gründen, die in seiner Person liegen, ein ermäßigter Tarif greift. Falls ein Teilnehmer weder form- und fristgerecht storniert, noch von einer Umbuchungsmöglichkeit Gebrauch macht oder einen zahlenden Ersatzteilnehmer benennt, ist die Gebühr in voller Höhe zu entrichten.

3. Durchführung der Veranstaltung
Die GAB mbH behält sich die Absage von Seminaren (nach Möglichkeit 7 Kalendertage vor Beginn) vor, z. B. bei Ausfall eines Dozenten, zu geringer Teilnehmerzahl, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe. In jedem Fall ist die GAB mbH bestrebt, den Teilnehmern Absagen oder notwendige Änderungen des Programms, insbesondere einen Dozentenwechsel, so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Muss ein Seminar abgesagt werden, erstattet die GAB mbH umgehend die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der GAB mbH. Ist in den Ausschreibungsunterlagen eine Höchstteilnehmerzahl enthalten, ist die GAB mbH berechtigt, Teilnehmer zurückzuweisen, wenn die Höchstteilnehmerzahl erreicht ist. Die Teilnehmer werden in der Reihenfolge Ihrer Anmeldung berücksichtigt.

4. Gebühren
Der Teilnehmer erhält über sämtliche Gebühren eine Rechnung. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist, spätestens jedoch bis zum Veranstaltungsbeginn. Übernimmt der Arbeitgeber oder ein Dritter die Gebühren für den Teilnehmer, so ist dessen Einverständnis auf der Anmeldung anzugeben. Teilnehmer und Arbeitgeber bzw. Dritter haften als Gesamtschuldner für die Gebühren.

5. An- und Abreise, Unterkunft
Die Kosten der An- und Abreise und ggfs. der Übernachtung haben die Teilnehmer selbst zu tragen. Ist aufgrund der Seminardauer eine Verpflegung notwendig, haben die Teilnehmer hierfür selbst zu sorgen, es sei denn, die Verpflegung ist ausdrücklich Teil des Seminarangebots.

6. Skripte und Arbeitsmaterialien
Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung der GAB mbH vervielfältigt werden. Die Skripten stellen wir exklusiv unseren Teilnehmern zur Verfügung.

7. Referenten
Der Veranstalter behält sich den Wechsel angekündigter Referenten vor. Der Teilnehmer ist bei Referentenwechsel weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Teilnehmergebühr berechtigt. Änderungen und Ergänzungen des Seminarablaufs bleiben vorbehalten. Direkte vertragliche Beziehungen zwischen den Referenten und den Teilnehmern sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der GAB mbH gestattet.

8. Mängel
Ansprüche wegen etwaiger Mängel der Veranstaltung muss der Teilnehmer unverzüglich schriftlich gegenüber der GAB mbH geltend machen, andernfalls verfallen sie. Im Übrigen verjähren Ansprüche wegen etwaiger Mängel nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

9. Haftung
Der Teilnehmer ist verpflichtet, mit ihm anvertrauten Sachen sorgfältig umzugehen und haftet der GAB mbH bei schuldhafter Beschädigung auf Schadensersatz. GAB mbH übernimmt keine Haftung für den Verlust, Beschädigung oder den Diebstahl von vom Teilnehmer eingebrachten Sachen; im Übrigen haftet die GAB mbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10. Nebenabreden
Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen des Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Regelung gelten soll, die der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Standort des Veranstalters.

Datenschutz    Die vollständige Datenschutzerklärung sehen Sie auf unserer Homepage   www.gab-saar.de/datenschtuz.html

 

Datenschutzerklärung des Veranstalters

Datenschutzerklärung

Wir nehmen den Schutz personenbezogener Daten ernst und halten uns strikt an die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften. Nachfolgend geben wir hierzu die notwendigen Hinweise.

I. Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz­grund­verordnung (DSGVO) und anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen

GAB Gesellschaft für berufliche Ausbildung und Unternehmensberatung mbH
Metzer Straße 123
66117 Saarbrücken

Telefon: +49 681 92500
Fax: +49 681 9250 210
E-Mail: info@gab-saar.de
Webseite: www.gab-saar.de

II. Datenschutzbeauftragter und zuständige Behörde

Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:

Folkmar Schmidt
Prüfungsverband der Deutschen Verkehrs-, Dienstleistungs- und Konsumgenossenschaften e.V.
Gotenstraße 17
20097 Hamburg

Telefon: +49 40-23 61 32-20
E-Mail: folkmar.schmidt@pv-hamburg.de

Ihre Anfragen richten Sie an die genannten Kontaktdaten.

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei der nachstehenden Aufsichtsbehörde zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personen­bezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland

Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken

Tel.: 0681/94 781-0
Fax: 0681/94 781-29

poststelle@datenschutz.saarland.de
www.datenschutz.saarland.de

III. Datenverarbeitung

1. Allgemein

Wir sind ein Bildungs- und Beratungsunternehmen mit Sitz im Saarland. Unsere Leistungsbereiche umfassen die berufliche Aus- und Weiterbildung, Qualitätsmanagement sowie Arbeitssicherheit. Wir erheben, verarbeiten und speichern personenbezogene Daten nur zum Zweck der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen. Nach Erfüllung der vertraglichen Pflichten verarbeiten wir Daten nach erteilter Einwilligung, es sei denn die Verarbeitung der Daten beruht auf gesetzlichen Vorschriften.

Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur in dem Maße, wie es zur Erfüllung unserer Geschäftstätigkeit notwendig ist. Daten werden weitergegeben im Rahmen unserer Bildungstätigkeit an externe Dozenten, an die IHK des Saarlandes, Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, zuständige Agentur für Arbeit, zuständiges Jobcenter sowie im Zusammenhang mit der Arbeitssicherheit an die zuständige Berufsgenossenschaft.

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Computern in der Geschäftsstelle, bzw. auf Laptops. Sie sind gegen unberechtigten Zugang, unberechtigte Zugriffe und gegen Datenverlust hard- und softwaretechnisch nach dem Stand der Technik geschützt. Eine Verarbeitung der Daten für bestimmte Bereiche der Bildung und der Arbeitssicherheit erfolgt auch extern bei der SVG Bundes-Zentralgenossenschaft Straßenverkehr eG, Frankfurt. Hierüber bestehen Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung.

Wir betreiben keine Accounts in sozialen Medien.

Die Daten zu SEPA-Lastschriftverfahren werden an die betreffenden Kreditinstitute übermittelt. Im Falle von Inkassoverfahren werden die Daten zum Zahlungsverkehr und zu Mahnverfahren an ein Inkassobüro übermittelt.

Als Rechtsgrundlage dient Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, wenn für die Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person eingeholt wurde.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Liegt eine rechtliche Verpflichtung zur Verarbeitung personenbezogener Daten vor, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

2. Datenverarbeitung Aus- und Weiterbildung

Bei der Anmeldung zu Schulungen / Seminaren und zur Abrechnung der entsprechenden Gebühren erheben und speichern wir folgende Daten:

a. Firmenname - Adresse
b. Name Teilnehmer
c. Geburtsdatum/-ort
d. Staatsangehörigkeit
e. Anschrift
f. Telefonnummer
g. Faxnummer
h. E-Mail-Adresse
i. Ablaufdatum personenspezifischer Zertifikate (z.B. ADR-Bescheinigungen)

Diese Daten werden den externen Dozenten übermittelt, die für Schulungen eingesetzt werden. Verpflichtungserklärungen zur Geheimhaltung sind jeweils abgeschlossen.

Sofern es die Weiterbildung der Berufskraftfahrer betrifft, werden diese Daten in einer zentralen Datenbank gespeichert, die extern bei der SVG Bundes-Zentralgenossenschaft Straßenverkehr eG, Frankfurt, geführt wird. Hierüber besteht ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung. Einer Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Eine automatisierte Überwachung von Ablaufterminen ist dann nicht mehr möglich.

Im Rahmen des Tätigkeitsfeldes der GAB erhalten die registrierten Personen / Unternehmen Werbung zu Schulungsmaßnahmen, Rundschreiben zu branchenspezifischen Themengebieten sowie Newsletter. Diese werden per Post oder E-Mail verschickt. Die betroffenen Personen / Unternehmen haben jederzeit das Recht, der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu diesem Zweck zu widersprechen. Die betreffenden personenbezogenen Daten werden dann nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

3. Datenverarbeitung Arbeitssicherheit

Zur betriebsspezifischen Betreuung im Bereich Arbeitssicherheit werden folgende Daten erhoben und gespeichert:

a. Firma
b. Tätigkeitsfeld des Unternehmens
c. Anschrift
d. Ansprechpartner
e. Telefon-/Handynummer
f. Faxnummer
g. E-Mail-Adresse
h. Anzahl Mitarbeiter
i. Vertragslaufzeit
j. zuständige Berufsgenossenschaft
k. meldepflichtige Unfälle
l. bei Schulungen / Unterweisungen: Name der Teilnehmer
m. Einsatzzeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Diese Daten werden benötigt, um die arbeitssicherheitstechnische Betreuung der Unternehmen planen, durchführen und abrechnen zu können.

Die Betreuung erfolgt betriebsspezifisch und somit größtenteils beim Kunden vor Ort. Dabei werden Betriebs- und Gefährdungsanalysen durchgeführt, dokumentiert und gespeichert. Sie beinhalten ein breites Spektrum an Daten zu den Gegebenheiten vor Ort, zu Gesprächen, Maßnahmen, Mängelrügen, Arbeitsunfällen, etc.. Diese Daten werden nur auf Computern der GAB gespeichert und zwar ausschließlich zur Erfüllung vertraglicher und gesetzlicher Verpflichtungen. Im Einzelfall werden berechtigten Stellen im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen Informationen zugänglich gemacht, z.B. bei Arbeitsunfällen.

Bei den im Rahmen der Arbeitssicherheit durchgeführten Schulungen und Unterweisungen werden die Daten der Teilnehmer dokumentiert und gespeichert.

Des Weiteren erhalten die Unternehmen regelmäßig per E-Mail oder Post branchenspezifische Informationen über sicherheitstechnische Themenbereiche. Grundlage ist die vertragliche Vereinbarung.
 

4. Datenverarbeitung Arbeitsmedizin

Der Bereich Arbeitsmedizin wird durch externe Arbeitsmediziner abgedeckt. Es besteht ein Vermittlungsverhältnis in dessen Rahmen die Daten von zu besuchenden Kunden (Firma, Adresse) an den Arbeitsmediziner übermittelt werden und dieser zurückmeldet, wann er seine Leistung erbracht hat.

Daten zur spezifischen Tätigkeit des Arbeitsmediziners, zu Personen oder Untersuchungsberichte erhalten wir nicht.

5. Datenverarbeitung Mail-Konversationen

Aus allen genannten Tätigkeitsbereichen resultieren Nachfragen, bzw. Anfragen aller Art, die uns per Mail und Telefon erreichen. Die uns hierbei übermittelten Kontaktdaten werden zum Zweck der Beantwortung gespeichert. Die Einwilligung hierzu gilt mit der Übermittlung der Anfragen als erteilt.
 

6. Datenverarbeitung Website

Wir betreiben die Seite www.gab-saar.de im Internet. Dort geben wir vorrangig Informationen zu unserem Leistungsangebot. Eine Abfrage von Daten erfolgt nur über die Kontaktseite zur Übermittlung von Anfragen.

Kontaktformular

Auf unserer Internetseite ist ein Kontaktformular vorhanden, welches für die elektronische Kontaktaufnahme genutzt werden kann. Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit wahr, werden die in der Eingabemaske eingegebenen Daten an uns übermittelt und gespeichert. Diese Daten sind:

a. Name
b. E-Mail-Adresse
c. Text der Mitteilung

Alternativ ist eine Kontaktaufnahme über die allgemeine E-Mail-Adresse der GAB mbH möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert.

Die Daten werden ausschließlich für die Bearbeitung der Kontaktaufnahme verwendet.

Server-Log-Dateien

Der Provider unserer Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen wie

  • Browsertyp und Browserversion
  • verwendetes Betriebssystem
  • Referrer URL
  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • Uhrzeit der Serveranfrage
  • IP-Adresse

Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen.

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.

Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Einsatz von Cookies:

a)     Diese Website nutzt folgende Arten von Cookies, deren Umfang und Funktionsweise im Folgenden erläutert werden:

  • Transiente Cookies (dazu b)
  • Persistente Cookies (dazu c).

b)     Transiente Cookies werden automatisiert gelöscht, wenn Sie den Browser schließen. Dazu zählen insbesondere die Session-Cookies. Diese speichern eine sogenannte Session-ID, mit welcher sich verschiedene Anfragen Ihres Browsers der gemeinsamen Sitzung zuordnen lassen. Dadurch kann Ihr Rechner wiedererkannt werden, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren. Die Session-Cookies werden gelöscht, wenn Sie sich ausloggen oder den Browser schließen.
c)     Persistente Cookies werden automatisiert nach einer vorgegebenen Dauer gelöscht, die sich je nach Cookie unterscheiden kann. Sie können die Cookies in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers jederzeit löschen.
d)     Sie können Ihre Browser-Einstellung entsprechend Ihren Wünschen konfigurieren und z. B. die Annahme von Third-Party-Cookies oder allen Cookies ablehnen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie eventuell nicht alle Funktionen dieser Website nutzen können.
e)     Wir setzen Cookies ein, um Sie für Folgebesuche identifizieren zu können, falls Sie über einen Account bei uns verfügen. Andernfalls müssten Sie sich für jeden Besuch erneut einbuchen.

§ 6  Einsatz von Google Analytics

(1) Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung (vergl. hierzu unten unter Abs. 4) auf dieser Website, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Website-Aktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Website-Nutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Website-Betreiber zu erbringen.
(2) Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.
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(6) Informationen des Drittanbieters: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland, Fax: +353 (1) 436 1001. Nutzerbedingungen: www.google.com/analytics/terms/de.html,Übersicht zum Datenschutz:www.google.com/intl/de/analytics/learn/privacy.html, sowie die Datenschutzerklärung: www.google.de/intl/de/policies/privacy.

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IV. Auskunftsrecht, Änderung und Löschung von Daten

Auf Anfrage geben wir unentgeltlich Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten über Sie zu welchem Zweck gespeichert sind. Des Weiteren erhalten Sie Auskunft darüber, an welche Empfänger die betreffenden personenbezogenen Daten weitergeleitet wurden.

Sofern die Daten unrichtig oder unvollständig sind, haben Sie ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung, das unverzüglich von uns umgesetzt wird.

Die gespeicherten Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung muss darüber hinaus fortgeführt werden, wenn dies durch Gesetze oder sonstigen Vorschriften erforderlich ist.

V. Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungs­erklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
 

Stand: 30.11.2022

 

 

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