Gefahrgut befördern? Aber richtig!
Fahrer:innen kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge müssen eine gültige ADR-Card (Gültigkeit: 5 Jahre) vorweisen können. Diese Bescheinigung können Sie durch die Teilnahme an einem ADR-Kurs erwerben, welcher mit einer IHK-Prüfung am Schulungsort (Düsseldorf, Köln, Duisburg) abschließt. Die Kurse finden regelmäßig samstags und wochentags statt.
Fahrer:innen, die Gefahrgut (Stück-/Schüttgut) in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern, müssen hierzu den ADR-Basiskurs besuchen.
Die Inhaber:innen einer ADR-Card müssen alle 5 Jahre eine ADR-Auffrischungsschulung besuchen. Die Auffrischung deckt alle zum Prüfungszeitpunkt auf der ADR-Card vermerkten Klassen ab.
Die Teilnahme und Prüfung ist bereits bis zu einem Jahr vor Ablauf der ADR-Card möglich. Wichtig: Die ADR-Card muss am Prüfungstag noch gültig sein.
Fahrer:innen, die Gefahrgut in Tanks bzw. Tankcontainer befördern, müssen zusätzlich zu dem ADR-Basiskurs einen ADR-Aufbaukurs Tank besuchen.
Klasse 1 ⇒ explosive Stoffe
Fahrer:innen, die Gefahrgut der Klasse 1 befördern, müssen zusätzlich zu dem ADR-Basiskurs einen ADR-Aufbaukurs Klasse 1 besuchen.
Klasse 7 ⇒ radioaktive Stoffe
Fahrer:innen, die Gefahrgut der Klasse 7 befördern, müssen zusätzlich zu dem ADR-Basiskurs einen ADR-Aufbaukurs Klasse 7 besuchen.
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ADR Aufbaukurs Klasse 7 (radioaktive Stoffe)
Beschreibung
Die Schulung Aufbaukurs Klasse 7 mssen Fahrzeugfhrer*innenvon Fahrzeugen (sofern S12 nicht anwendbar ist) absolvieren, die radioaktive Stoffe der Klasse 7 befrdern soweit diese Stoffe in Tanks befrdert werden, ist zustzlich auch der Aufbaukurs Tank zu absolvieren.
Key-Facts
Kennung | SVGSH-130 |
Freie Plätze | 23 |
Zeiten
Datum | 28.06.2025 |
Dauer | (1 Tag) |
Beginn | 07:30 |
Ende | 15:00 |
Preise
Ort
Format | Präsenzseminar |
Adresse |
24539 Neumünster,
Leinestraße 36, 24539 Neumünster |
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