Gefahrgut befördern? Aber richtig!
Fahrer:innen kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge müssen eine gültige ADR-Card (Gültigkeit: 5 Jahre) vorweisen können. Diese Bescheinigung können Sie durch die Teilnahme an einem ADR-Kurs erwerben, welcher mit einer IHK-Prüfung am Schulungsort (Düsseldorf, Köln, Duisburg) abschließt. Die Kurse finden regelmäßig samstags und wochentags statt.
Fahrer:innen, die Gefahrgut (Stück-/Schüttgut) in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern, müssen hierzu den ADR-Basiskurs besuchen.
Die Inhaber:innen einer ADR-Card müssen alle 5 Jahre eine ADR-Auffrischungsschulung besuchen. Die Auffrischung deckt alle zum Prüfungszeitpunkt auf der ADR-Card vermerkten Klassen ab.
Die Teilnahme und Prüfung ist bereits bis zu einem Jahr vor Ablauf der ADR-Card möglich. Wichtig: Die ADR-Card muss am Prüfungstag noch gültig sein.
Fahrer:innen, die Gefahrgut in Tanks bzw. Tankcontainer befördern, müssen zusätzlich zu dem ADR-Basiskurs einen ADR-Aufbaukurs Tank besuchen.
Klasse 1 ⇒ explosive Stoffe
Fahrer:innen, die Gefahrgut der Klasse 1 befördern, müssen zusätzlich zu dem ADR-Basiskurs einen ADR-Aufbaukurs Klasse 1 besuchen.
Klasse 7 ⇒ radioaktive Stoffe
Fahrer:innen, die Gefahrgut der Klasse 7 befördern, müssen zusätzlich zu dem ADR-Basiskurs einen ADR-Aufbaukurs Klasse 7 besuchen.
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Fachkunde Abfallbeförderungserlaubnis
Beschreibung
Erstschulung für die Abfallbeförderungserlaubnis (4 Tage)
Sammler:innen, Beförder:innen, Händler:innen und Makler:innen von nicht gefährlichen Abfällen müssen ihre Tätigkeit nach § 53, Abs. 2 KrWG in Verbindung mit § 4, Abs. 3 AbfAEV bei der zuständigen Behörde anzeigen. Bei gefährlichen Abfällen bedarf es nach § 54, Abs. 1 KrWG in Verbindung mit § 5, Abs. 1 AbfAEV bei der zuständigen Behörde einer Erlaubnis. Im Rahmen dieser Anzeige oder Erlaubnis ist ‘für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen‘ neben der Zuverlässigkeit auch eine Fach- und Sachkunde nachzuweisen. Unsere Schulung vermittelt Ihnen hierfür alle notwendigen Inhalte, wie sie gemäß Anlage 1 der AbfAEV gefordert sind.
Neben dem Besuch eines von der Behörde anerkannten Lehrganges ist zusätzlich eine ausreichende Berufserfahrung und ggf. eine entsprechende Berufsausbildung notwendig. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich vorab bei Ihrer Behörde, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Das erworbene Fachwissen muss durch eine Fortbildung alle 3 Jahre aufgefrischt werden.
Der Preis des Seminars beläuft sich auf 897,00 € netto, 1.067,43 € brutto.
Key-Facts
Kennung | SVGDD-711 |
Freie Plätze | 5 |
Zeiten
Datum | 01.09.2025 – 04.09.2025 |
Dauer | (4 Tage) |
Beginn | 08:30 |
Ende | 15:45 |
Preise
Netto | 897,00 € |
Brutto | 1.067,43 € |
Ort
Format | Präsenzseminar |
Adresse |
Schulungszentrum Dresden,
SVG Autohof Washingtonstraße 40, 01139 Dresden |
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