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Gefahrgut- Schulungen

  1. Gefahrgut (ADR)
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Gefahrgut befördern? Aber richtig!

Fahrer:innen kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge müssen eine gültige ADR-Card (Gültigkeit: 5 Jahre) vorweisen können. Diese Bescheinigung können Sie durch die Teilnahme an einem ADR-Kurs erwerben, welcher mit einer IHK-Prüfung am Schulungsort (Düsseldorf, Köln, Duisburg) abschließt. Die Kurse finden regelmäßig samstags und wochentags statt.

Fahrer:innen, die Gefahrgut (Stück-/Schüttgut) in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern, müssen hierzu den ADR-Basiskurs besuchen.

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Die Inhaber:innen einer ADR-Card müssen alle 5 Jahre eine ADR-Auffrischungsschulung besuchen. Die Auffrischung deckt alle zum Prüfungszeitpunkt auf der ADR-Card vermerkten Klassen ab.

Die Teilnahme und Prüfung ist bereits bis zu einem Jahr vor Ablauf der ADR-Card möglich. Wichtig: Die ADR-Card muss am Prüfungstag noch gültig sein.

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Fahrer:innen, die Gefahrgut in Tanks bzw. Tankcontainer befördern, müssen zusätzlich zu dem ADR-Basiskurs einen ADR-Aufbaukurs Tank besuchen.

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  • Klasse 1 ⇒ explosive Stoffe

    Fahrer:innen, die Gefahrgut der Klasse 1 befördern, müssen zusätzlich zu dem ADR-Basiskurs einen ADR-Aufbaukurs Klasse 1 besuchen.

  • Klasse 7 ⇒ radioaktive Stoffe

    Fahrer:innen, die Gefahrgut der Klasse 7 befördern, müssen zusätzlich zu dem ADR-Basiskurs einen ADR-Aufbaukurs Klasse 7 besuchen.

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Fachkunde Entsorgungsfachbetriebe, Sammler, Beförderer, Händler und Makler (Fortbildung)

Beschreibung

Der staatlich anerkannte Fortbildungs-Fachkundelehrgang richtet sich an verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV) sowie an Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (§ 5 Abs. 3 AbfAEV). 
Eine Fortbildung für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben ist alle zwei Jahre und für Sammler, Beförder, Händler und Makler von Abfällen alle drei Jahre vorgeschrieben. 

INHALTE: 

  • Vorschriften des Abfallrechts und sonstige abfallrechtliche Umweltcorschriften / KrWG und untergliederte Vorschriften
  • Neue abfallrechtliche Vorschriften
  • Güterkraftverkehrsrecht
  • Arbeitssicherheit
  • Betriebsbeauftragte Abfall

FACHKUNDEZERTIFIKAT:

  • Lehrgangsnachweis für die Fortbildung gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) in Verbindung mit § 54 KrWG
  • Verantwortliche Person im Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)

TECHNISCHE VORAUSSETZUNG:

  • Kamera
  • Lautsprecher 
  • Mikrofon



Der Preis des Seminars beläuft sich auf 599,00 € netto, 712,81 € brutto.

Key-Facts

Kennung
Freie Plätze 10

Zeiten

Datum 08.09.2025 – 10.09.2025
Dauer (3 Tage)
Beginn 09:00
Ende 13:00

Preise

Netto 599,00 €
Brutto 712,81 €

Ort

Format Präsenzseminar
Adresse

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Veranstaltungstage

08.09.2025 9:00-14:30; 09.09.2025 9:00-14:30; 10.09.2025 9:00-13:00
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