Gefahrgut befördern? Aber richtig!
Fahrer:innen kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge müssen eine gültige ADR-Card (Gültigkeit: 5 Jahre) vorweisen können. Diese Bescheinigung können Sie durch die Teilnahme an einem ADR-Kurs erwerben, welcher mit einer IHK-Prüfung am Schulungsort (Düsseldorf, Köln, Duisburg) abschließt. Die Kurse finden regelmäßig samstags und wochentags statt.
Fahrer:innen, die Gefahrgut (Stück-/Schüttgut) in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern, müssen hierzu den ADR-Basiskurs besuchen.
Die Inhaber:innen einer ADR-Card müssen alle 5 Jahre eine ADR-Auffrischungsschulung besuchen. Die Auffrischung deckt alle zum Prüfungszeitpunkt auf der ADR-Card vermerkten Klassen ab.
Die Teilnahme und Prüfung ist bereits bis zu einem Jahr vor Ablauf der ADR-Card möglich. Wichtig: Die ADR-Card muss am Prüfungstag noch gültig sein.
Fahrer:innen, die Gefahrgut in Tanks bzw. Tankcontainer befördern, müssen zusätzlich zu dem ADR-Basiskurs einen ADR-Aufbaukurs Tank besuchen.
Klasse 1 ⇒ explosive Stoffe
Fahrer:innen, die Gefahrgut der Klasse 1 befördern, müssen zusätzlich zu dem ADR-Basiskurs einen ADR-Aufbaukurs Klasse 1 besuchen.
Klasse 7 ⇒ radioaktive Stoffe
Fahrer:innen, die Gefahrgut der Klasse 7 befördern, müssen zusätzlich zu dem ADR-Basiskurs einen ADR-Aufbaukurs Klasse 7 besuchen.
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Fachkunde Entsorgungsfachbetriebe, Sammler, Beförderer, Händler und Makler (Grundlehrgang)
Beschreibung
Der staatlich anerkannte Fachkundelehrgang richtet sich an verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV) sowie an Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (§ 5 Abs. 3 AbfAEV).
INHALTE:
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Rechtsverordnungen auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
- Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen
- Abfallverbringungsrecht
- Bezüge zum Güterkraftverkehrsrecht und Gefahrgut
- Vorschriften der betrieblichen Haftung
- Rechte und Pflichten eines Abfallbeauftragten
- Vorschriften des Umweltrechts
- Arbeitsschutz
FACHKUNDEZERTIFIKAT:
- Lehrgangsnachweis gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) in Verbindung mit § 54 KrWG
- Verantwortliche Person im Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
TECHNISCHE VORAUSSETZUNG:
- Kamera
- Lautsprecher
- Mikrofon
Der Preis des Seminars beläuft sich auf 1.199,00 € netto, 1.426,81 € brutto.
Key-Facts
Kennung | |
Freie Plätze | 10 |
Zeiten
Datum | 01.12.2025 – 08.12.2025 |
Dauer | (6 Tage) |
Beginn | 09:00 |
Ende | 14:30 |
Preise
Netto | 1.199,00 € |
Brutto | 1.426,81 € |
Ort
Format | Präsenzseminar |
Adresse |
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