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Niederlande: Ab 1. März 2020 elektronische Entsendemeldung für Arbeitnehmer notwendig!

17.02.2020

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In den Niederlanden wird zum 1. März 2020 ein elektronisches Meldesystem für Arbeitnehmer, die vorübergehend in die Niederlande entsandt werden, eingeführt.

Was bedeutet dies im Einzelnen:

  • Betroffen von dieser Meldepflicht sind auch Fahrer im Straßengüterverkehr, die bilaterale Beförderungen mit den Niederlanden oder Kabotage-Beförderungen in den Niederlanden durchführen.
  • Transitverkehre durch die Niederlande sind ausgenommen.
  • Fahrer, die in die NIederlande entsandt werden, müssen nur einmal pro Jahr gemeldet werden.
  • Der niederländische Mindestlohn und die niederländischen Arbeitsbedingungen sind für die Dauer der Entsendung einzuhalten.
  • Die Meldepflicht gilt auch für selbstfahrende Unternehmer.
  • Die Meldung hat elektronisch über die Webseite Posted Worker zu erfolgen, die teilweise auch in deutscher Sprache zur Verfügung steht.
  • Einsätze, die vor dem 01.03.2020 angefangen haben, müssen nicht nachgemeldet werden.
  • Der entsendete Fahrer kann als Kontaktperson für die niederländischen Behörden angegeben werden.
  • Die elektronische Meldung erfolgt eigenständig durch den entsendenden Arbeitgeber.
  • Zusätzliche weiterführende Informationen

 

 

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