Den Gabelstapler beherrschen!
Gemäß der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ darf ein Unternehmer Gabelstapler-Fahrer:innen nur dann einsetzen, wenn diese gemäß DGUV Grundsatz 308-001 theoretisch, praktisch und betrieblich ausgebildet sind.
Die entsprechenden Schulungen, bestehend aus Theorie-/Praxisteil, bieten wir in unseren Bildungszentren Düsseldorf, Köln und Duisburg an.
Personen mit Vorkenntnissen
- Vorkenntnisse sowie praktische Erfahrungen sind vorhanden
- theoretische und praktische Ausbildung bei uns
- betriebliche Ausbildung erfolgt im Unternehmen
Personen ohne Vorkenntnisse
- Vorkenntnisse sowie praktische Erfahrungen sind nicht vorhanden
- theoretische und praktische Ausbildung bei uns
- Unternehmen muss nur die betriebsinterne Unterweisung durchführen

